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Drittes Kapitel. Der Geldverkehr mit dem Auslände.
Ziel verfährt, sei es nun, daß dies Ziel nur zur Beurteilungdes Kurses dienen oder daß das Pari auch verwirklicht werden soll.
Manchmal schließt man sich an ein Münzpari an, aber dochnur dann, wenn ein solches zwischen den beiden valutarischeuGeldarten besteht; diese Regel kann also nur in besonderen Fällenzur Anwendung kommen.
Manchmal geht man von historischen Erwägungen aus,indem man den Kursstand eines bestimmten Zeitpunktes als Paribetrachtet.
Manchmal aber läßt man sich nur durch Erwägungen derZweckmäßigkeit leiten und erklärt also willkürlich, daß der oderjener Kursstand als Pari gelten solle.
In allen drei Fällen beruht die Wahl des Paris auf einemEntschluß.
Dieser Entschluß ist ganz besonders einleuchtend, wenn ersich auf ein Münzpari gründet; auch ist in diesem Falle dieVerwirklichung des Paris leichter und vor allem verständlicherals sonst. Daraus wird häufig der Schluß gezogen, daß manein Pari des Kurses überhaupt nur denken könne im Anschlußan ein Münzpari: dies aber ist ein Irrtum. Es ist dies nureine mögliche, vielleicht sogar die zweckmäßigste Wahl des Paris ,aber durchaus nicht die einzig mögliche Wahl. Das Pari alsZiel ist eben ein Gedanke, der nicht aus der Beschaffenheit dervalutarischen Geldarten hervorgeht, sondern sich selbständig er-hebt, niitunter im Anschluß an die Beschaffenheit der valutarischenGeldarten, mitunter jedoch ohne solchen, ja sogar mitunter mitder Absicht, die valutarischen Geldarten anders einzurichten, alssie bis dahin waren. Es ist ein Gedanke der intervalutarischenKurspolitik, nicht aber eine Folge der jeweiligen Verfassung desGeldwesens in den beiden Ländern an und für sich.
So lange Österreich einerseits und Nußland andererseitseine reine Papiergeldwirtschaft hatten, gab es zwischen diesenLändern kein Pari, es sei denn, daß man sich entschloß, einsolches aufzustellen.