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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Drittes Kapitel. Der töeldverkehr mit dem Auslände.

zu helfen, so würde er vielleicht ein Anlehen aufnehmen müssen,und zur Verzinsung desselben müßten dann die Steuerzahlerherangezogen werden. Dann würde die Herstellung des Pari-standes auf Kosten der Steuerzahler erfolgen. Hingegen beidem in Deutschland üblichen Verfahren, das Pari durch Diskonto-und Lombardsätze wieder herzustellen, sind es die an diesen Ge-schäften interessierten Kunden der Bank, denen die Last zu-geschoben wird. Immer jedoch muß jemand da sein, der dieLasten des Eingreifens trägt. Es gibt keine Geldverfassungzweier Länder, die an sich ein Pari des Wechselkurses gewähr-leistet; nur durch exodromische Verwaltung kann es geschehen,und diese kostet Opfer, wie jede Erreichung gemeinnützigerZwecke.

Ein anderer exodromischer Eingriff der dritte in unsererAufzählung ist 18921894 durch den russischen Finanzministerverwirklicht worden, um den Rubelkurs in Berlin zu befestigen.Das Ziel war: der Rubel soll das Pari von 2,16 Mark inBerlin einhalten. Zu diesem Zwecke stellte der russische Staateinem bekannten Berliner Bankhause eine große Menge vondeutschem und russischem Gelde zur Verfügung und gab folgendenAuftrag: sobald der Rubel in Berlin niedriger steht als 2,16 Mark,soll jenes Bankhaus jeden dargebotenen Rubel zu 2,16 Markeinlösen. Sobald aber der Rubel in Berlin höher steht als2,16 Mark, soll jenes Bankhaus für je 2,16 Mark einen Rubeldarbieten. Wenn der Vorrat in beiden Geldarten, welcher demBankhause zur Verfügung stand, hinreichend groß war unddas war er so konnte dieser bewußte Eingriff ausreichen,um die Schwankungen jedesmal zu dämpfen, die sich aus denübrigen pantopolischen Verhältnissen hätten herausbilden müssen.Auch hier hört keineswegs die pantopolische Entstehung desWechselkurses auf, sondern es treten nur bewußte und über-mächtige Einwirkungen zu den übrigen pantopolischen Verhält-nissen hinzu. Ebenso klar ist es, daß hier die Aufrechthaltungdes Parikurses Opfer kostet; jene Menge deutschen und russischen Geldes mußte der russische Staat liefern, und zwar ohne eine

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