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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Z 14 s. Die exodromische verwalwng.

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bewußte Gegenspekulation, deren Ziel aber nicht Gewinn ist(denn sie hat meistens sogar Verlust). Das Ziel ist vielmehreben die Wiederherstellung des Paristandes. Das wird, wieimmer, pantovolisch erreicht; der Unterschied ist nur der, daßdie pantopolischen Unistände nicht in anarchischer Weise demblinden Spiel der Einzelinteressen überlassen sind, sondern daßsich eine ordnende Hand hineinmischt, welche bereit und befähigtist, jene Umstände zielbewußt zu verändern. Ein solcher Ein-griff fordert natürlich Opfer, und diese Opfer bringt in unseremFalle die Bank. Sie tut es als ordnende Behörde, die sichexodromische Ziele gesetzt hat, indem sie mit mächtiger Handdie pantopolischen Verhältnisse anders lenkt, als sie sich ordnenwürden ohne diesen Eingriff. Wie sich die Bank über die Ver-luste tröstet die sie dabei erleidet, das ist ihre Sache. Einsolcher exodromischer Eingriff ist natürlich nur so lange möglich,als die Bank die Opfer tragen will und kann. Es ist aberdurchaus denkbar, daß ungünstige Wechselkurse auf diesem Weglange Zeit mit Erfolg bekämpft werden, und wenn die übrigenpantopolischen Verhältnisse, soweit sie vom Eingreifen der Bankunabhängig sind, sich bessern, dann aber nur dann hatdie Bank sogar Hoffnung, jene Verluste wieder ersetzt zu sehen.Dies tritt nämlich dann ein, wenn etwa englische Wechsel schonzu 118 Gulden zu haben sind: dann kauft die Bank billig undwartet, bis sie teurer verkaufen kann. Die Bank hat aber keinMittel in der Hand, diesen für sie vorteilhaften Umschlag herbei-zuführen, so lange sie sich auf das geschilderte Verfahren derRegelung beschränkt. Wohl aber hat sie die Aussicht, daß viel-leicht der Staat, dem die Aufrechthaltung des Paristandes amHerzen liegt, sich bereitfinden läßt, die Bank zu unterstützen:dann sind immer noch Opfer zu bringen, nur würde sie der Staatganz oder zum Teil auf sich nehmen.

Das eben geschilderte Verfahren des exodromischen Ein-griffes fordert also, wie jeder solche Eingriff, zweifellos gewisseOpfer und ist nur wirksam, so lange jemand da ist, der dieOpfer bringt. Gesetzt, es sei zuletzt der Staat bereit, der Bank