268 Drittes Kapitel. Der Geldverkehr mit dem Auslände.
delt, bezahlt man in der Regel mit Banknoten, also wiedermit notalem Gelde, oder man wendet ebenfalls die Giro-zahlung an.
Auch die öffentlichen Kassen verfahren, wenn sie Zahlungenleisten, fast immer so, nur bieten sie keine Girozahlung an. DerKassier, welcher 1000 Mark zu zahlen hat, hält es für selbst-verständlich, daß der Kunde Banknoten wünscht und fragt höflichund ganz beiläufig: „wünschen Sie auch Gold? und wievieletwa?" Nicht als ob er Gold verweigerte; er hält es aber nachseiner Erfahrung für erwiesen, daß der Kunde den Wunsch hat,in notalem Gelde befriedigt zu werden und rückt erst mit denGoldstücken heraus, wenn es der Kunde wünscht.
All dies würde noch weit deutlicher hervortreten, wenn dieStückelung des notalen Geldes von der Art wäre, daß auchjene mittelgroßen Zahlungen darin geleistet werden könnten.Bei uns gibt es allerdings Kassenscheine zu 20 und zu 50 Mark,aber es gibt nur sehr wenige, so wenige, daß der Kunde sie oftnicht einmal auf Wunsch erhalten kann (1905).
Es ist freilich Absicht des Gesetzgebers, daß für solchemittelgroße Zahlungen kein notales Geld zu Diensten stehen soll:aber dadurch wird doch nur erreicht, daß die Leute mitunterden tröstlichen Anblick des valutarischen Bargeldes genießen.Keineswegs aber wird dadurch erreicht, daß das bare valutarischeGeld im innern Verkehr eine wirklich bedeutende Nolle spielt.Man kann fast behaupten, daß es zu Gunsten der notalen Geld-arten ausgeschaltet sei, und wenn es wirklich ganz ausgeschaltetwäre, so würde sich kaum etwas Wesentliches ändern.
Daraus aber folgt, daß in den genannten Staaten dasvalutarische Geld zwar noch Barverfassung hat, daß es aberfür den innern Verkehr in der Hauptsache durch notale Geldartenersetzt ist.
Früher aber war das valutarische Bargeld auch für deninnern Verkehr bestimmt; man denke an England , als das Silber-geld valutarisch war: damals hatte man sogar Bedenken, kupferneScheidemünzen einzuführen, welche doch die bescheidenste Art des