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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Z IS b. Kusland und Inland.

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notalen Geldes darstellen; und als die Bank von England ge-gründet war, dauerte es lange, bis ihre Noten Raum im Verkehrgewannen.

Dieser Umschwung ist metallistisch gar nicht zu erklären;von da aus gesehen ist er eine fortschreitende Entartung. Aberchartalistisch betrachtet erklärt sichs leicht: die chartale Beschaffen-heit alles Geldes tritt eben immer mehr hervor und nach undnach zieht man die Folgerungen daraus. Diese aber sind: fürden innern Verkehr ist es durchaus genügend, notale Geldartenzu verwenden. Darunter sind freilich solche mit Platten ausEdelmetall, zum Beispiel silberne Scheidemünzen oder auchin Deutschland und Frankreich silberne Kurantmünzen, dieaber nicht mehr bar, sondern längst notal geworden sind.Die platische Verwendung von Silber ist hier nur ein historischesÜberbleibsel und steht mit der notalen Beschaffenheit nicht imWiderspruch, da diese aus genetischen Umständen erkannt wird.Bei den Banknoten und Kassenscheinen ist die notale Beschaffen-heit von vornherein klar.

Freilich halten jene Staaten daran fest und mit Recht, daßein valutarisches Geld mit Barverfassung erhalten bleibe. Sietun es aber nicht wegen des inneren Verkehrs, sondern wegender dadurch erleichterten exodromischen Verwaltung. Die Bar-geldverfassung hat also längst nur noch einen exodromischenSinn; sie ist ein Hülfsmittel nicht etwa das einzige umintervalutarische Kurse zu befestigen. Eine ganz unglaublichwichtige Aufgabe wird also durch sie gelöst. Niemand leugnetes. Aber die so gepriesene Barverfassung wird von Jahr zuJahr unwichtiger für den inneren Verkehr.

Man beachte doch die Vorgänge in Österreich seit 1892.Ungeheuere Vorräte von neuen Goldmünzen werden geprägt inder offenbaren Absicht, sie als valutarisches Bargeld zu ver-wenden. Dann müßten sie jedoch durch apozentrische Zahlungenin den Verkehr kommen: statt dessen aber hält man sie jahre-lang in Kellern eingesperrt und verwendet im inneren Verkehrlauter notales Geld: Banknoten, Staatsnoten, notal gewordene