270
Drittes Kapitel. Der Geldverkehr mit dem kluslande.
Silbergulden. Man schafft sogar neue notale Geldarten: diesilbernen Scheidemünzen nach den Gesetzen von 1892; und eineneue Art von Banknoten zu zehn Kronen, die doch ebenfallsnotal sind trotz ihrer vorzüglichen Deckung. Die alten Staats-noten werden, wegen ihres verhaßten Ursprungs im Kriege von1866, nach und nach beseitigt, aber sie werden nicht durchvalutarisches Bargeld ersetzt, sondern durch andere notale Geld-arten von fleckenlosem Ursprung.
Nirgends ist es so deutlich wie in Österreich , daß für deninneren Verkehr notales Geld gewählt wird; der Vorgang wirdnur dadurch verschleiert, daß viele notale Geldarten silbernePlatten haben, manche sogar aus Stücken bestehen, die aus derVerfassung von 1857 herstammen und damals Barverfassunghatten, jetzt aber nicht mehr haben — was der gemeine Mannnicht merkt und nicht merken soll! Das wäre ein unverantwort-licher Schwindel — wenn für den inneren Verkehr etwas daranläge, daß er durch valutarisches Bargeld besorgt würde. Esliegt aber wirklich nichts daran. Die Chartalverfassung stelltdiese Anforderung nicht!
Man könnte erwidern: Österreich sei noch im Zustande desÜbergangs; seine Geldreform von 1892 werde erst vollendet,wenn das goldene Kronengeld aus seiner Einsperrung erlöst sei;der Zeitpunkt sei nicht fern, in welchem die Banknoten, alte wieneue, in goldenen Kronenstücken eingelöst werden, und dann seidies goldene Geld valutarisches Bargeld.
Vermutlich wird dies geschehen — aber nur aus knechtischerNachahmung der Vorbilder im Westen. Nötig ist es nicht.Wenn ich um meine Meinung gefragt würde, so würde ichraten: haltet für den inneren Verkehr am notalen Gelds fest,da auch im Westen dieser Zustand eigentlich überall herrschtund jedenfalls überall herrschen könnte. Wozu soll es denndienen, daß jene Zahlungen mittlerer Höhe in valutarischemBargelde geleistet werden, während für kleinere Zahlungen dasnotale Geld und für ganz große Zahlungen ebenfalls notalesGeld nach wie vor in Übung bleiben wird!