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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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K ISb. Kusland und Inland.

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zweckmäßiges Geldwesen möglich; denn es ist zwar höchstempfehlenswert, hnlogenisches Geld zu haben, aber theoretischnotwendig ist es nicht. Das Geld ist eine Schöpfung desRechts und kann auch ohne hylische Metalle weiter bestehen, imletzten Grunde deshalb, weil die Werteinheit nicht technischdefiniert ist, sondern rechtlich. Die Rechtsordnung gilt zwarnur für das Gebiet des Staates, welcher diese Ordnung gibtund aufrecht erhält aber Staaten können Verträge schließenund dadurch jene Begrenzung aufheben: und das müßten siefreilich tun, wenn das hylogenische Geld allgemein verschwindensollte sonst würde kein fester intervalutarischer Kurs erreich-bar sein.

Aber kehren wir auf den festen Boden der Wirklichkeit zurück.Nicht alles, was möglich oder denkbar ist, kann empfohlenwerden. Die Theorie muß auch zeigen, was unter dem Mög-lichen das Zweckmäßige ist. Und dies wird leicht zu sagen sein.

Es ist durchaus das Beste, beim hylogenischen Gelds zubleiben, so lange es geht. Es ist in unseren Kulturstaaten dasBeste, dem Gold die hylische Verwendung zu lassen. Es istinsbesondere weitaus das Beste, dem valutarischen Gelde dieBarverfassung zu verleihen, wie es ja auch überall geschieht,wenn auch die akzessorischen Geldarten mit notaler Verfassungfast ganz den inneren Verkehr ausfüllen mögen. Auch die hylo-dromischen Einrichtungen sind beizubehalten, wie sie jetzt be-stehen. Und zwar aus folgenden Gründen, die durchaus nurpraktisch sind und keineswegs im Wesen des Geldes an sichliegen. Diese allein haltbaren Gründe aufzudecken, ist nichtminder die Aufgabe der Theorie, die andererseits verpflichtetist, unhaltbare Gründe zu beseitigen.

Der haltbare Grund liegt im Glauben an das Pari!

An sich beruht das intervalutarische Pari auf einem Ent-schluß, wie man gesehen hat, als Rußland seinen Rubel auf2,16 Mark und als Österreich seine Krone auf 0,85 Mark be-festigte ; man konnte über diese Wahl streiten, und in Österreich