Z ISb, Ausland und Inland.
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würde die Befestigung des intervalutarischen Kurses, zum Bei-spiel gegen Deutschland , nur durch Handelsinteressen gebotenerscheinen. Wenn aber jene Staaten darauf rechnen, ihre An-leihen in Deutschland unterzubringen, so kommt die Rücksicht aufauswärtige Gläubiger hinzu. Diese Gläubiger beziehen alljähr-lich Zinsen und wollen dieselben innerhalb ihrer Staaten ver-zehren. Die Zinsen werden aber — von besonderen Fällen ab-gesehen — in dem valutarischen Gelde des schuldnerischen Staatesbezahlt. Der Gläubiger hat daher das höchste Interesse an derFestigkeit des int-rvalutarischen Kurses, damit er weiß, was jeneZinsen im Gelde seines Staates bedeuten. Es ist leicht zusehen, wie sehr dadurch die „schwächeren" Staaten auf Befestigungdes intervalutarischen Kurses hingedrängt werden.
Die Metallisten geben dafür eine höchst einleuchtende, aberfalsche Erklärung; sie meinen, der schuldnerische Staat habeallgemein die Zinsen in barem Gelde zu leisten versprochen, wasnur mitunter zutrifft; in der Regel aber werden nur Wert-einheiten versprochen, ohne daß eine Klausel in bezug auf baresGeld beigefügt ist. Wenn aber der schuldnerische Staat nichtbar, sondern in paratypischem Gelde bezahlt, so meinen dieMetallisten, es liege ein Bankrott vor. Bankrott liegt dann vor,wenn ein Schuldner überhaupt nicht mehr bezahlt. Dieser Falltritt offenbar nicht ein; es wird weiter bezahlt, nur nicht inbarem Gelde, sondern in paratypischem — und dies Geld würdenoch immer sehr wirksam sein, wenn der Gläubiger sich inner-halb des schuldnerischen Staates befände, das heißt, wenn erein Mitglied jener Volkswirtschaft wäre. Da sich aber derGläubiger, wie wir annehmen, im Auslande befindet, so läufter allerdings die Gefahr, in großen Nachteil zu geraten, und erhat die Empfindung, unter einem wenigstens partiellen Bankrottzu leiden. Dies ist die notwendige Folge davon, daß das Geldein chartales Zahlungsmittel ist, also eine Einrichtung, derenWirksamkeit sich auf den Staat beschränkt, welcher das Geldschafft. Jeder Gläubiger eines fremden Staates sollte dieswissen und sich danach richten. Es mag ein Übelstand sein —