Z 16. England.
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Vorbild gewirkt und vor allem der exodromischen Politik dieserNachbarländer die Richtung gegeben.
Daneben aber läuft noch eine andere Entwicklung: währendes ursprünglich nur valutarisches Geld gab, drängten sich nachund nach akzessorische Geldarten ein. Wir übergehen dabei dieZeit der Napoleonischen Kriege, weil damals die Not und nichtdie freie Wahl herrschte, und betrachten also nur die Zeiten,in welchen das valutarische Geld Barverfassung hatte; dieseZeiten liegen teils vor, teils nach jenem Zwischenspiel. Fernerlassen wir die Zeit des bimetallistischen Geldwesens aus.
Nach diesen Einschränkungen sind also nur noch zu betrachten:die akzessorischen Geldarten mit Notalverfassung. Davon ent-stehen nach und nach folgende Beispiele: die Bronzemünzen vonganz kleinen Werten; ferner die beibehaltenen Silbermünzen, nachAbschaffung der hylischen Eigenschaft des Silbers. (Sowohl dieBronzemünzen als die Silbermünzen wurden als Scheidegeld be-handelt, welcher Umstand aber jetzt nicht in Frage steht.) Endlichgehören hierher die Noten der Bank von England , nachdem die-selben vom Staate akzeptiert, also Staatsgeld geworden waren.Diese Noten, weil für größere Zahlungen geeignet, sind diewichtigste Art des notalen akzessorischen Geldes. Ihre An-wendung ist so ausgebreitet, daß sie im inneren Verkehr einehervorragende Rolle spielen.
Nicht zu vergessen ist die unglaubliche Steigerung der Giro-zahlungen, wodurch ebenfalls, wenn auch auf andere Weise, die Ver-wendung des valutarischen Bargeldes im Innern eingeschränkt wird.
In demselben Grade verliert das valutarische Bargeld anBedeutung für den inneren Verkehr, bleibt aber wichtig fürden auswärtigen Verkehr, da im Auslande die platischen Eigen-schaften mit in Betracht kommen.
Dadurch wird das valutarische Bargeld mehr und mehr zueiner Einrichtung, die der Exodromie dient. So liegt die Sacheinsbesondere in der Gegenwart.
Dies Vordringen der akzessorischen Geldarten mit Notal-verfassung im inneren Verkehr und die wachsende Verwendung
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