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Mit dem Jahre 1878 ging die Bank grundsätzlich wiederzur Einlösung über, und nur der wirklich unbedeutende Umstandänderte sich, daß der Zwangskurs der Noten fortbestand, wasaber in England ebenso ist (seit 1833) und wegen der Einlös-barkeit kaum merklich wird. Es hat sogar wegen der einfacherenRechtslage entschieden Vorteile.
So war also die Banknote noch Kurantgeld, aber nichtmehr definitives, sondern provisorisches. Definitiv waren nun,wie früher, das silberne und das goldene Kurantgeld, und nachden Grundsätzen von 1803 konnte die Regierung wählen, inwelcher dieser beiden Geldarten die akzessorisch gewordene, nichtmehr valutarische Banknote einzulösen sei. Also ganz wie vordem Kriege — wenigstens konnte das platisch erzogene Urteilder Leute keinen Unterschied wahrnehmen. —
Aber es waren inzwischen Umstände eingetreten, die zwarnicht das lntrische Gesetz von 1803, wohl aber die dazu gehörigelntrische Verwaltung umgestoßen hatten; es hatte sich also fürdie regiminale Betrachtung sehr Bedeutendes verändert. Ver-weilen wir, um dies klarzulegen, noch einen Augenblick bei der..Papierwirtschaft" von 1870 bis 1877.
Damals bedeutete der intervalutarische Kurs zwischen Frank-reich und England durchaus nur dies: wieviel Franken in Bank-noten muß man in Paris geben, um ein Pfund Sterling zu er-halten; da aber in England Chrvsodromie herrscht, konnte manauch sagen: um die entsprechende Menge Goldes in England zuerhalten. Bekanntlich hat sich dieser Kurs für Frankreich un-günstiger gestellt, als er vor dem August 1870 war. Wähltman als Pari das Münzpari, welches zwischen französischem undenglischem Goldgelde besteht — und diese Wahl ist sehr natür-lich, da Frankreich beim Ausbruche des Krieges Goldwährunggehabt hatte — so war während des Krieges das französische,valutarisch gewordene Papiergeld ein wenig unter Pari gesunken.Da aber französische Goldmünzen leicht in englische Sovereignsverwandelbar sind, konnte man auch sagen: das Papiergeld warim Vergleich zu französischen Goldmünzen gesunken, was aber