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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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z I8d. Deutsches Reich ; Übergang 1871 bis 1876.

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Man denke sich aber alle Münzstätten so eifrig wie möglich mit derHerstellung von Goldmünzen beschäftigt dadurch ändert sich dochdie Geldverfassung nicht, die ja ins Gebiet des Rechtslebens gehört.

Der erste Schritt ist vielmehr der, daß das Geldwesen alsSache des Reiches erklärt und also den Ländern entzogen ward.Daran schließt sich die alsbald hinzutretende Bestimmung: dasalte gemünzte Geld wird künftig durch das Reich (nicht durchdie Länder) gegen das neue gemünzte Geld umgewechselt. Indiesen Tatsachen liegt ausgedrückt, daß der ganze bestehendeVorrat des alten Geldes von nun an als Reichsgeld zu betrachtensei. Das Reich adoptiert sozusagen das alte Geld, um es dannspäter abzuschaffen und neues an seine Stelle zu setzen. Indiesem Augenblicke gab es also bereits Reichsgeld; nicht erst dieAusprägung des neuen Goldes schafft Reichsgeld; sie schafft vielmehr neues Reichsgeld, und zwar Neichsmünzen, das heißtMünzen, nach den Gesetzen des Reiches geprägt. Aber das ersteReichsgeld sind die alten Münzen des Landes, die das Reich alssein Geld erklärt, um sie später abzuschaffen.

Daß diese alten Münzen nicht den Stempel des Reichestrugen, ist ganz gleichgültig; der Stempel ist nur ein Kennzeichen,das zweckmäßiger Weise zugleich andeutet, wer die Herrschaftüber das Geldwesen ausübt; doch notwendig ist das nicht, in-dem nichts entgegensteht, dem alten Kennzeichen einen neuen Sinnbeizulegen, wozu eine Kundgebung der herrschenden Mächte aus-reicht. Die Kundgebung liegt darin, daß die Verwaltung desGeldwesens an das Reich übertragen wird; das alte Geld wirddadurch Geld des Reiches, denn darunter wird nicht der privat-rechtliche Besitz des Geldes, sondern die öffentlich-rechtliche Be-herrschung des Geldwesens verstanden. Ganz ähnlich stand esschon vorher mit den Krontalern in Süddeutschland: sie warenGeld in den Guldenländern (proklamiert zu 2^/io Gulden) ob-gleich sie aus den Münzstätten der österreichischen Niederlandestammten und den entsprechenden Stempel trugen.

Mithin war das alte Geld zunächst Reichsgeld geworden

durch jene Adoption, und das Reich stellte alsbald eine neue

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