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viertes Kapitel. Übersicht nach Staaten.
Versetzen wir uns in diese Zeit, Ende Juni 1878. InLondon kostete damals die Unze Standardsilber 52^4 Pence;und in Wien bezahlte man für 10 Pfund Sterling damals 117,22Gulden österreichischer Währung in Noten. Wer unter diesenUmständen 100 Silbergulden als Ware in London verkaufenwollte, erzielte dafür 99,50 Gulden österreichischer Währung inNoten — mit anderen Worten, er hatte keinen Gewinn, sondernsogar einen allerdings unbedeutenden Verlust. Daher war einAgio des Silberguldens nicht mehr möglich.
Daraus ergab sich nun für Ästerreich folgende Lage:
Privatleute, die sich im Besitze von Silbergulden befanden,konnten dieselben — wie immer — zu Zahlungen verwenden,und zwar jetzt, ohne daß sie unklug gehandelt hätten, denn esgab keine andere Verwendung mehr, die vorteilhafter gewesenwäre. Ganz dasselbe gilt von der Bank; und ebenso vom Staat.Infolgedessen kam es vor, und zwar häufig genug, daß imVerkehr wieder Silbergulden erschienen, die man vor dem Juni1878 gar nicht mehr gesehen hatte.
Ist dies nun, wie man häufig behaupten hört, eine Regulierungder österreichischen Währung im Sinne der Gesetzgebung von1857 ? Nein! Nur das Agio des Silberguldens ist verschwunden,darüber kann kein Zweifel sein. Es sind auch dadurch Verhältnisseeingetreten, die allerdings die Restauration der österreichischenWährung im Sinne der Gesetzgebung von 1857 sehr erleichterthätten; aber diese Verhältnisse sind nicht an sich schon gleich-bedeutend mit jener Restauration.
Der Unterschied läßt sich leicht klar machen. Im Jahre1857 hatte man das Ziel, daß der damals neue Silberguldenvalutarisches Geld sein sollte, aber die valutarische Stellung desSilberguldens hatte seit 1859 wieder aufgehört.
Hierauf war das Agio des Silberguldens eingetreten, undzwar wegen der vereinigten Wirkung des Londoner Silberpreisesund des österreichisch-englischen Wechselkurses. Als dann imJuni 1878 diese vereinigte Wirkung kein Agio des Silberguldensmehr erlaubte, war zwar das Agio verschwunden — aber der