z 19. Glterreich 18S7 bis 1892.
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festes Verhältnis, jedenfalls kein Sinken, der österreichischen Notengegen Gold. Etwa deshalb weil Gold Gold ist? Keineswegs;sondern deshalb, weil die westlichen Nachbarn jetzt Goldwährunghaben.
Das ganze Verhalten des österreichischen Staates seit 1878(mehr noch seit 1892) läßt diese Umkehr erkennen. Man denktallgemein an valutarisches Bargeld. Die Wahl des Metalleshängt aber ab von den Einrichtungen der wichtigsten Nachbarn.Nur der wirtschaftlich unabhängigste Staat wählt nach Beliebendas Metall. Die schwächeren Staaten folgen ihm, nicht weil sieam Metall interessiert sind, sondern an der Festigkeit des Wechsel-kurses. Das Metall ist also Nebensache. Hauptsache ist derWechselkurs. Hieraus aber erklärt sich hinreichend, was derStaat nun beschloß: seine Politik wurde durch die Bekämpfungjener Gefahr geleitet.
Diese Politik bestand zunächst aus einer Unterlassung. Manunterließ es, den Silbergulden zum valutarischen Gelde zu er-heben und also zum Zustande von 1858 zurückzukehren.
Zweitens aber schritt man dazu, jene Gefahr zu beseitigen,die sich aus den damals lohnenden Silberankäufen der Agioteureergab; es ist dabei gleichgültig, ob die Gefahr sich verwirklichthätte oder nicht, und ebenso gleichgültig, wie man dieselbe be-gründete. Es genügt, daß man an die Gefahr glaubte. DieMaßregel, zu der man sich entschloß, war bekanntlich folgende:
Im Januar 1879 wurden die österreichischen Münzämterangewiesen, kein Silber mehr zur Einlösung anzunehmen, wennes von Privaten oder von der Bank dargereicht werde. Alsodie frühere Bestimmung, daß jedes Pfund Silber, das dargereichtwurde, mit 45 Silbergulden einzulösen sei, wurde aufgehoben.Jene ältere Bestimmung beruhte auf einem Gesetz; die Änderungberuhte nicht auf einem Gesetz, sondern auf einer ministeriellenVerfügung. Dies mag staatsrechtlich sehr merkwürdig sein —aber für das Chartalrecht ist der Unterschied ohne alle Be-deutung. Hierdurch war das aufgehoben, was in Österreich dersogenannten freien Ausprägung des Silbers entspricht.
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