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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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viertes Kapitel. Übersicht nach Staaten.

Namen derösterreichischen Währung" trug, folgende Entwicklungdurchlebt:

In den letzten Monaten des Jahres 1858 hatte ihre valutari-sche Geldart die Barverfassung mit dem hylischen Metalle Silber.Die akzessorischen Geldarten waren alle notal und hatten allenegatives Agio; wenn wir vom Scheidegeld absehen, so war diesnegative Agio (also dasjenige der Banknoten, da es noch keineStaatsnoten gab) so groß als möglich: es betrug 100 °/o derGeltung.

Vom Jahre 1859 bis 1878 war das valutarische Geld notal;die Barverfassung der silbernen Guldenstücke bestand noch, aberdies bare Geld war akzessorisch; es hatte positives Agio vonwechselnder Höhe, und deshalb stand es, praktisch betrachtet,außerhalb des Verkehrs, obgleich es fortfuhr, Staatsgeld zusein. Dies positive Agio wurde gegen Ende des Jahres 1878gleich Null und so kehrten die Silbergulden wieder in den Ver-kehr zurück, aber sie blieben akzessorisch.

Das Auftreten von Staatsnoten im Jahr 1866 bedeutetnur eine neue Art von notalem Geld, das sich der älteren Art,das ist: den Banknoten, an die Seite stellte. Lytrisch betrachtetunterscheiden sich diese beiden Arten des papyroplatischen Notal-geldes nicht voneinander.

Von 1879 an ändert sich im valutarischen Gelde nichts, esbleibt also notal; hingegen hört die Barverfassung der Silber-gulden auf, während ihre Eigenschaft als Staatsgeld nicht ge-ändert wird; auch bleiben die Silbergulden in akzessorischerStellung; hingegen wird ihr inneres Agio negativ.

In dieser ihrer letzten Gestalt hat die Geldverfassung, ge-nanntösterreichische Währung", die Eigenschaft, daß sie keinbares Geld mehr in sich schließt: für die Metallisier, eine kaumbegreifliche Seltsamkeit, für die Vertreter der Chartaltheorieaber eine zwar höchst merkwürdige, aber ganz begreifliche Lage;denn es gehört nicht zum Wesen, sondern nur zu den Möglich-keiten, daß es hylogenisches, also auch, daß es orthotypisches(bares) Geld gebe.