Z 22. Ssterreich-Ungarn 1901 bis 1914.
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Ebenso trägt es zur Vereinfachung bei, daß die Silber-gulden (nach dem Gesetze von 1857 geprägt), die bekanntlich indas Geldsvstem von 1892 als Kurantgeld aufgenommen waren,tatsächlich im Verschwinden begriffen sind und wohl bald derVerrufung verfallen werden. Man verwandelt sie nämlich,nach dem Gesetze vom 7. März 1912, durch Umprägung insilberne Scheidemünzen der Kronenwährung — und bei dieserGelegenheit ist das neue „Zweikronenstück" geschaffen worden,das in der Verordnung von 1899 noch nicht vorkam. Diesneue Stück ist eine Nachahmung des deutschen Zweimarkstücks.
Der Münzfuß des Zweikronenstücks entspricht ganz dem desEinkronenstückes und ebenso die Verwendbarkeit als Scheidegeld.
Im einzelnen vollzieht sich dieser Vorgang so: Osterreich prägt neu aus: 70 Millionen Kronen in Einkronenstücken;Ungarn prägt neu aus: 30 Millionen Kronen in Einkronen-stücken; ferner:
Österreich prägt neu aus: 35 Millionen Kronen in Zwei-kronenstücken; Ungarn prägt neu aus 15 Millionen Kronen inZweikronenstücken.
Zu diesem Zwecke entnimmt jede der beiden Regierungenaus der Österreichisch-ungarischen Bank die entsprechende Anzahlvon Silbergulden, wobei der Silbergulden zu 2 Kronen gerechnetwird, und leistet der Bank Ersatz „in gesetzlichen Zahlungs-mitteln".
Da der Silbergulden viel mehr Silber enthält, als zweiEinkronenstücke oder auch als ein Zweikronenstück, und da dieSilbergulden in Münzgut für die Neuprägung verwandelt werdensollen, so hat jede der beiden Regierungen einen bedeutenden„Münzgewinn".
Der tatsächliche Vorrat an silbernen Scheidemünzen wächstalso auf diese Weise.
Wie groß der Rest an Silbergulden dann noch bleibt istunbekannt; auch sind sie noch in Geltung.
Bekanntlich sind im Deutschen Reiche die Vorräte an Talernganz auf die gleiche Weise in silberne Scheidemünzen verwandelt