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Nachträge und Ergänzungen.
einig, daß die besondere Zahlweise der Zölle aufhört, sobaldman in der Monarchie die Barzahlungen wieder aufnimmt.
Abermals eine höchst wichtige Kundgebung, durchauserinnernd an die kurze Zeit der Barzahlung unter dem MinisterFrhr . von Bruck: auch damals hörte sofort die Zollzahlung inklingender Münze auf.
(Über eine große Erleichterung der Zollzahlung durch diesog. Zollgold-Anweisungen wird später berichtet bei der neuerenEntwicklung der Österreichisch-ungarischen Bank, § 22).
8 22.
Österreich-Ungarn 1901 bis 1914.
Unsere Darstellung des österreichisch-ungarischen Geldwesensschließt mit dem Ende des neunzehnten Jahrhunderts ab (Z 20).Seitdem sind einige Änderungen eingetreten, die hier in Kürzeanzuführen sind; wir bringen sie in vier Abschnitten, nach derWichtigkeit steigend, und beginnen mit den Veränderungen inbezug auf die Geldstücke.
I. Die im Jahre 1866 geschaffenen Staatsnoten sind seitdem 28. Februar 1903 außer Geltung gesetzt, gehören also nichtmehr ins Geldwesen der Monarchie. Sie sind, wie früher ge-schildert worden ist, durch andere Geldarten ersetzt und zwarteilweise durch notale Silbermünzen, die alle nicht einlösbarund auch nicht „gedeckt" sind; teilweise durch Banknoten, denenebenfalls die Einlösbarkeit fehlt, die aber reichlich „gedeckt"sind durch den Barschatz der Bank.
Die Verrufung der Staatsnoten ist nur die selbstverständ-liche Folge des Abschlusses der Reform von 1892 bis 1899.
Das Verschwinden der Staatsnoten an sich wird nach derdamals herrschenden Auffassung für wichtiger gehalten, als esuns erscheint, denn es ist dadurch keineswegs eine Annäherungan die als Ziel vorschwebende „Goldwährung" erreicht, da jadie Goldmünzen nicht valutarisch geworden sind; aber dasganze System des Geldwesens hat sich dadurch allerdings starkvereinfacht. —