Druckschrift 
Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
Seite
413
Einzelbild herunterladen
 
  

Z 22. Österreich I9M bis IN4.

413

Wenn wir vorgreifend mit dem deutschen Geldwesen, wiees noch im Juli 1914 beschaffen war, vergleichen, so ergibt sich:In beiden Rechtsgebieten ist nur das Goldhvlisches"Metall, das heißt: nur aus Gold werden unbegrenzt, auch fürprivate Rechnung, Kurantmünzen geprägt, die daher als baresGeld bezeichnet werden.

Die Metalle Silber, Nickel und Kupfer werden hier wiedort nur zu notalen Münzen verwendet.

Die Banknoten haben im Deutschen Reiche wie auch inÖsterreich-Ungarn allgemeinen Annahmezwang.Dagegen bestehen folgende Unterschiede:In Österreich ist der Silbergulden, jene exvalutarische Geld-art, die aber durch Einstellung der unbeschränkten Ausprägungdes Silbers (1879) notal geworden ist, noch in Geltung; imDeutschen Reiche ist der 1871 exvalutarisch gewordene Talernicht mehr in Geltung.

In Österreich-Ungarn gibt es keine fakultative Geldart;im Deutschen Reiche sind die Reichskassenscheine fakultativ.

In -Österreich-Ungarn gibt es keine papierenen Staatsnotenmehr; im Deutschen Reiche sind die Reichskassenscheine sozu-sagen Staatsnoten des Reichs.

In Österreich-Ungarn hat man dem Scheidegeld eine vielreichere Entwicklung gegönnt; es gibt da vier Arten und mankann in Scheidegeld noch Zahlungen bis 250 Kronen leisten;im Deutschen Reich gibt es nur zwei Arten und die obere Grenzefür die Verwendung ist 20 Mark.

In Österreich-Ungarn gibt es gar keine in Goldgeld ein-lösbare Geldarten; im Deutschen Reiche sind die Banknoten,die Reichskassenscheine bei Beträgen von mehr als 20 Mark,alle silbernen Scheidemünzen in Beträgen von 200 Mark undmehr, alle Nickel- und Kupfermünzen in Beträgen von 50 Markund mehr, also alle Geldarten, die nicht selber Goldgeld sind,in Goldgeld einlösbar.

Der bedeutendste Unterschied ist aber der:

Valutarisches Geld sind in Deutschland die Goldmünzen;