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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Nachträg« und Ergänzungen.

in der österreichisch -ungarischen Monarchie hingegen sind dieBanknoten das valutarische Geld.

Die Regulierung der intervalutarischen Kurse gegen dieGoldländer findet in Österreich-Ungarn durch besondere Ein-richtungen statt, die im Deutschen Reiche nicht in gleichemGrade entwickelt sind.

H. Die nun zu besprechenden Neuerungen im Geschäfts-betriebe der Bank wurden wesentlich erleichtert durch eine Mäßregel,über welche Dr. Leon Ritter von Bilwski, damals Gouverneur,in einem Vortrag Bericht erstattet, welcher in Krakau am2. Oktober 1906 auf dem polnischen Juristentage gehalten wurde.Aus einer Druckschrift darüber entnehmen wir auszugsweise:

Die Goldbestände der beiden Regierungen sind höchst be-deutend; sie rühren fast ausschließlich aus den Zöllen her; ausdieser Quelle fließen jährlich 100 Millionen Kronen den beidenRegierungen zusammen zu. Früher wurden diese Gelder beiPrivatbanken elociert, welche gegen eine geringe Verzinsung diePflicht hatten, jeder Regierung für ihre Zahlungen nach demAuslande die erforderlichen Summen in den entsprechendenValuten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Daß die Bankenbei diesem Geschäfte verdienten, ist ganz in Ordnung; daß sieaber mit Regierungsgeldern an gewinnbringenden internationalenSveculationen Teil nahmen und den Regierungen für die fremdenValuten übermäßig hohe Kurse anrechneten, schien weniger inOrdnung zu sein. Die Regierungen waren gleichsam auf dieGnade und Ungnade der Privatbanken angewiesen.

In den Jahren 1900 und 1901 traten nun die Finanz-minister beider Regierungen und die höchsten Beamten der Bankzu einer Beratung zusammen, die in Ischl , im Hause desGouverneurs L. von Bilwski, am 8. August 1901 stattfand.Hierbei verpflichteten sich die beiden Finanzminister (von Böhm-Bawerk und von Lukäcs) »in Hinkunft alle ihre Goldeingängein die Verwaltung der Bank zu übergeben und durch diese (dasheißt durch die Bank) ihre internationalen Zahlungen leisten zulassen."