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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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447
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Zur Litteratur über die Staatliche Theorie des Geldes. 447

Praktiker, wie z. B. Regierungsrat Karl Elster, aufs lebhaftesteverteidigt.

Im ganzen gewinnt man den Eindruck, daß die Anschauungender Metallisten sich im Rückgange befinden; ihr bester Vertreterist offenbar Karl Diehl , der mit Ruhe und Feinheit seinen Wider-spruch verkündet.

Unter den Anhängern der neuen Lehre befinden sich einigeÜbertreiber, die nun hoffen, daß es mit der Goldwährung aufimmer vorbei sei. Dies wäre vorerst abzuwarten. Die Haupt-sache bleibt immer, daß man die Ursachen der Währungswirrenerkennt. Sie liegen bekanntlich in den Verhältnissen des Handelszwischen den Staaten. Das ist wohl die wichtigste Errungenschaft.Maßregeln, die sich auf diese oder jene Einrichtung des Geld-wesens beschränken, können erst in zweiter Linie in Betracht kommenund müssen sich immer nach den Handels- und Zahlungsverhält-nissen richten, die zwischen den Staaten jeweilig bestehen.

I. Schriften des Verfassers, Geldwesen betreffend.

1. G. F. Knapp, Vereinstaler österreichischen Gepräges. Artikelin derFrankfurter Zeitung " vom 19> Oktober 1900, zweitesMorgenblatt, S. 3; kurze Notiz.

2. Derselbe, Erläuterungen zur Staatlichen Theorie des Geldes.Schmollers Jahrbuch, Bd. XXX 4. Heft, 1906, S. 381393.

Inhalt: Das sogenannteGut mit festem Wert". Die so-genannteKaufkraft des Geldes". Das Wesen der Assignaten-Gefahr. Der eigentliche Übelstand beim uneinlösbaren Papier-gelde. Die Schiefheit der Kritik. Nachschrift überW. Lexis.

3. Derselbe, Die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens.Schmollers Jahrbuch, Bd. XXX 3. Heft, 1906, S. 4560.(Öffentlicher Vortrag, gehalten in Stuttgart am IL. April 1906,bei der IX. Versammlung deutscher Historiker; vgl. darüber:Historische Vierteljahrsschrift, 1906, S. 297.)

4. Derselbe, Münzwesen und Geldwesen. Historische Viertel-jahrsschrift, 1906, S. 433434; kurze Notiz.

5. Derselbe, Die hohen Diskontosätze und unsere Verfassungdes Geldwesens. Bank-Archiv, VI. Jahrgang, Nr. 4 vom15. Nov. 1906, S. 4144.