Die letzten Verständigungsversuche
von beiden Seiten unterrichtet wurde, ergab sich, daßdie britische Regierung im wesentlichen folgende Ziele imAuge hatte:
Erstens die Regelung der das Nordufer des PersischenGolfes, namentlich das Gebiet von Koweit, betreffendenFragen im Sinne der alten englischen Ansprüche.
Zweitens die Erlangung eines Schiffahrtsmonopols aufdem Euphrat und Tigris für eine neuzugründende türkischeGesellschaft, in der das englische Kapital und der englischeEinfluß vorherrschend sein sollten.
Drittens die Zusage, daß auf der Bagdadeisenbahn jedeDifferenzierung in den Bedingungen des Güterverkehrs zu-gunsten oder Ungunsten der Waren irgendeiner Nationali-tät, Herkunft oder Bestimmung ausgeschlossen sein solle.
Der erste Punkt dieser Forderung umschloß die Herbei-führung des Verzichts der Bagdad-Eisenbahn-Gesellschäftauf die Heranführung ihres Stranges bis unmittelbar anden Persischen Golf und auf die Errichtung und den Be-trieb eines Hafens am Persischen Golf. Dagegen zeigtesich die britische Regierung, die früher stets die Kontrolleüber die ganze Bahnstrecke südlich von Bagdad als ihreMindestforderung aufgestellt hatte, jetzt für den Fall deserwähnten Verzichtes bereit, der Bagdad-Eisenbahn-Gesellschaft für den Ausbau ihrer Hauptlinie bis zu deram Shatt el Arab, dem Zusammenfluß des Euphrat undTigris, gelegenen Stadt Basra keine weiteren Schwierig-keiten zu machen.
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