Ausgleich der Forderungen der Mächte
Zusage abringen lassen. Die britische Regierung machte esgegenüber der deutschen zur Voraussetzung für jede Ab-machung über die vorderasiatischen Angelegenheiten, daßdie deutsche Regierung sich mit der von der türkischenRegierung zugestandenen Schiffahrtskonzession auf denmesopotamischen Flüssen abfinde. Gegenüber allen Vor-stellungen hielt sie mit der größten Hartnäckigkeit an die-sem Standpunkte fest. Wenn die deutsche Regierung dieVerhandlungen nicht scheitern lassen wollte, mußte siesich darauf beschränken, die deutschen Interessen an dermesopotamischen Schiffahrt durch Sicherstellung der völli-gen Gleichberechtigung deutscher Frachten und durch einedeutsche Beteiligung am Kapital und in der Verwaltungder Schiffahrtsgesellschaft nach Möglichkeit zu wahren:Wenn aber die deutsche Regierung sich mit dem unterbritischer Kontrolle stehenden Schiffahrtsmonopol ab-fand, so mußte sie — sollte nicht England in dem Ver-kehrsgebiet der Bagdadbahn einen kaum mehr einzu-holenden Vorsprung gewinnen — auf der Sicherung dessofortigen Ausbaues der Bagdadbahn mit verdoppeltemNachdruck bestehen.
In der gleichen Richtung wirkten die britischen Ansprüchehinsichtlich der mesopotamischen Bewässerungsanlagenund der Ausbeutung der mesopotamischen Petroleum-vorkommen.
Schließlich erstreckte die britische Regierung die Ver-handlungen auch noch auf eine der- deutsch-französischen
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