Die letzten Verständigungsversuche
der Gesellschaft sollte ursprünglich die Hälfte auf England,die andere Hälfte auf die Türkei entfallen. Man einigte sichjedoch schließlich dahin, daß 40 Prozent des türkischenAnteils, also 20 Prozent des Gesamtkapitals, für deutscheInteressenten offengehalten werden sollten. Damit warnatürlich auch eine entsprechende Vertretung im Verwal-tungsrat der Schiffahrtsgesellschaft verbunden. Der Aus-schluß einer jeden differentiellen Behandlung in den Trans-portbedingungen wurde in ähnlicher Weise festgelegtwie bei der Bagdadeisenbahn. In den Abmachungenzwischen England und der Türkei und in den Statuten derSchiffahrtsgeseilschaft war die peinlichste Fürsorge dafürgetroffen, daß in allen wichtigen Angelegenheiten im Fallevon Stimmengleichheit der Vorsitzende des Verwaltungs-rats, der von der englischen Gruppe gestellt wurde, denAusschlag geben sollte.
Das Inkrafttreten der Abmachungen war gebunden andie Ergänzung der durch die Abtretung der europäischenProvinzen verminderten Pfänder für die Bagdadobliga-tionen und an das Zustandekommen der Abmachungenmit der Türkei über die Bereitstellung der für den sofor-tigen Ausbau des Bagdadeisenbahnnetzes erforderlichenGarantien. Die britische Regierung war ihrerseits bereit,die Stellung dieser Garantien dadurch zu unterstützen, daßsie ihre Einwendungen gegen die von der Türkei geplanteund für die Konsolidierung der türkischen Finanzen un-bedingt notwendige Zollerhöhung endlich fallen ließ. Wenn
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