Trattiiersches Avcrtisscment. Zinckes Kritik der Buchhandeisgcscllschaft. ZZ
vor allen Dingen den ersten besten Nachdruck, wenn ihn die unbilligeAufführung dieses oder jenes Verlegers erforderte."^ Die Darstellungwar nicht unbegründet, und schlimmer uoch stand es mit dem Nachdrucks-vertrieb.^ Nicolai trat dem Vereine deshalb nicht bei, weil er „gewohntsei, das was er versprochen, genau zu halten". Nicolai, der Typusdes zwischen Reich einerseits, den Nachdruckcrn andrerseits in der Mittestehenden Buchhandels, hat diese Stellung allen buchhändlcrischen Re-sormversuchcu gegenüber bis an sein spätes Ende bewahrt. Die Societcitvon 1765 war in seinen Augcu nichts als ein Phantom. „Da ichglaube, was den Deutschen Buchhandel betrifft, zu verstehen, so bin ichüberzeugt, daß die deutschen Buchhändler sich nie irgend wozu ver-einigen werden", schrieb er an Lcssing.^' Er erklärte die grundsätzlicheAblehnung von Bestellungen auf Nachdrucke, so lange es keine Nach-drucksgcsctzgebung gebe, für eine geschäftliche Unmöglichkeit. So manchesder Socictcitsmitglieder mußte sich das Gleiche gestehen und handeltedanach: Reichs „Gesammelte Nachrichten" enthalten mannigfaltige Bei-spiele dafür und sogar für Nachdrucksunternehmungcn auswärtigerSocietätsmitglied'er.
Noch bedenklicher aber — denn hatte der genossenschaftliche Nach-druck erst auch nur in einigen Füllen seine Wirkung getan, so konnteman hoffen, daß die Zahl treuer Mitglieder stetig wachsen würde —war die Stellung der kursächsischen Regierung.
Mitte August 1765 erhielt Reich durch das Braunschweiger Socie-tätsmitglicd Christian Gottlieb Gebler — in der Fürst!. Waisenhaus-Buchhandlung) — eine Kritik des „Ersten Grundgesetzes" zugestellt,die auf Gcblers Ersuchen der Braunschweiger Legationsrat Georg HeinrichZincke , der Verfasser einer buchhändlcrischen Rcformschrift vom Jahre1756 und zeitweilig, um das nebenbei zu bemerken, Leiter des Ham-burgischen Correspondenten, verfaßt hatte. Zincke begrüßte die Buch-handelsgesellschaft als einen „aufblickenden Anfang der Verbesserung";aber er machte an ihr folgende fünf Ausstellungen. Erstens: es fehleihr die staatliche Unterstützung. Zweitens: ein „eigenmächtiger ?rival>Lonventioiml-Zwang" sei nicht nur unzulänglich, sondern auch gesetz-widrig, ja ein „^i'ivat-Ucmoxolium und eine Art einer sonst verhaßtenAuftreiberung veranlaßcnd." Drittens: es sei zu bedauern, daß als dereigentliche Endzweck das Privatinteresse erscheine. Viertens: es sei nur