Drittes Kapitel.
Sturm und Drang : der Selbstverlag.
Honorar. Erbitterung gcgcn den Verleger. Einzel-Selbstverlag. Lcssing nnd Bode.Gleim und Bachmann. Göckingks und Bürgers Snbskriptionsanstalt. Klopstocks Gelchrtenrepublik. Die Dessauer Gelehrtenbnchhandlung und Vcrlagskassc. Die
Deutsche Union.
Philipp Erasmus Reich , schon den Zeitgenossen der typische Re-präsentant neugearteter Beziehungen des Buchhändlers sowohl zu denGcschästsgenosscn wie zu den Autoren, der Urheber einer neuen Gesetz-gebung im Mittelpunkte des buchhändlerischeu Europas , von den Zeit-genossen der „Fürst der deutschen Buchhändler" genannt, ist der Ver-treter eines ganzen buchhändlcrischen Zeitalters, das wir deshalb alsdas Reichsche Zeitalter (1765—1787) bezeichnen. Indem das Viertel-jahrhundert von 1740 bis 1764 die unmittelbare Vorstufe, die Jahrevon 1788 bis 1805, wie sich uoch zeigen wird, gerade hinsichtlich derHauptkonflikte des Reichschen Zeitalters teils eine Losung derselben,teils doch den Zustand einer nun erreichten Beharrung darstellen, so daßsich die drei Zeitabschnitte im ganzen gleichsam wie These, Antithese undSynthese aufeinander folgen, bezeichnen wir jene crstcrn als vorreichsches,diese letztern als nachrcichschcs Zeitalter.
Kampf und Streit war der Charakter des Reichschen Zeitalters.In der geistigen, unmittelbar der literarischen EntWickelung Deutschlands lag die unmittelbare Ursache dazu; weil die Littcratur sie erlebte, deshalberlebte auch der deutsche Buchhandel der zweiten Hälfte des 18. Jahr-hunderts seine Sturm- und Drangzeit, und wie jene, so hatte diese ihrenHöhepunkt in den siebziger Jahren. Eben darum aber Sturm undDrang nicht nur im Verhältnis der Buchhändler zueinander, sondern