Zweites Kapitel.
Sturm und Drang : der Nachdruck.
Trennung desReichsbnchhandels von Leipzig. Schwäbische Dcfcnsionsschrift. Hanauer Umschlag, Frankfurter Kommissionslager, Bcschwerdeschrift der Rcichslinchhündleran die kursächsische Regierung und Reichs Verteidigung, die fünf kaiserlichen Juli-Reskriptc. — Der süddeutsche Nachdruck und seine Verbreitung. Mannheimer freieNiederlage. Der österreichische Nachdruck: Stellung Josephs II. ; Trattner, Traßler;Bewegung gegen den Nachdruck in Österreich selbst. — Die zeitgenössische Littcraturfür und wider den Nachdruck. Nachdruck und Wucherpreis. Mittel der Selbsthilfe.Der „Deutsche Nexus". Die beschränkte Schutzdancr.
Die den Nachdruck betreffenden Bestimmungen des sächsischen De-zembermandats vom Jahre 1773 machten in der Buchhändlerwelt be-sonders des Reiches einen Eindruck, der alle Erwartungen weit übertrifftund erst lehrt, von welcher Bedeutung der Nachdruckshandel damals ge-wesen ist, besonders für die Reichsbuchhändler. So notwendig erschienfür den Buchhandel der Nachdrucksvcrtrieb auf der Leipziger Messe , daßman es vielfach nicht zu fassen vermochte, wie die kursächsischc Regierungsich so habe ins eigene Fleisch schneiden können, und die einzige Erklärungdarin fand, sie habe sich von Reich und Genossen, die auf diese Weise ihreteuren Bücher monopolisieren wollten, „hintergehen" lassen. Es zeigte sichgleich in der ersten auf die Bekanntmachung des Mandats folgenden Messe,der Ostcrmesse 1774, daß man in Leipzig gewillt war, Ernst zu machen.So wurde gegen Göbhardt aus Bamberg, Varrentrapp aus Frankfurt a. M., Hechtet aus Magdeburg vorgegangen. Göbhardt wußte das Ver-fahren durch allerlei Einwendungen zu verzögern und mußte eiuc Kautionvon 200 Rthlr. leisten; immerhin empfindlich genug; und doch einemBuche gegenüber, dessen Autor nach Reichs eigenen Worten dafür dashöchste Honorar bisher in Deutschland erhalten hatte, und das Göbhardtnur um 4 Groschen billiger verkaufte, ein geringer Kaufpreis. Varrentrapp