24 1. Kapitel: Beginn deS Nnchdruckszcitalters u. die Rcichschen Reformbcstrebungcn.
von Buchhändlern, nicht aber von den Gelehrten, Schriftstellern undAutoren die Rede. Fünftens: der Begriff „Nachdruck" sei zuvor einergenauem Bestimmung bedürftig.
Eine scharfe und treffende Kritik. Schwerwiegende Einwürfe;Punkte von der größten Bedeutung, die der Gelehrte in de»? Programmdes Buchhändlers vermißte. Man wird nicht vergessen, daß sich anZinckes Reformvorschlügc, deren Geist diese Kritik entspricht, und ReichsReformgesellschaft nicht derselbe Maßstab anlegen läßt. Jene Theorie;diese Praxis. Jene Gedanken; diese eine Sache. Jene entstanden inder heitern Stille der Studierstube; diese geboren aus der harten Not-wendigkeit lebendigen Kampfes und Streits. Allem nicht nur, daß das„Grundgesetz" der allgemeinen Tiefe und Weite des Zinckeschcn Rcform-vorschlagS entbehrte, es hatte jedenfalls die gesetzliche Bestätigung nichteingeholt. An eine solche aber war nicht zu denken. Den Bücher-kommissar allerdings, den aus Prcßburg gebürtige» Professor der Dicht-kunst und Bibliothekar der Universitätsbibliothek — und von 1754 bis1782 Redakteur der ^eta ^inäiwiuw — Hosrat Dr. Bel (Bücher-kommissar 1755—1782), hatte Reich auf seiner Seite.^ Um so stärkeraber war der Widerstand des Leipziger Rates, der Leipziger Universitätund der kursächsischcn Regierung.
Die Ankündigung des genossenschaftlichen Nachdrucks, die statutarischerstrebte Becinslussuug der Bücherpreise, die Tendenz, dem Buchhandeleine innungsmäßige Gestalt zu geben, waren die Punkte, mit denen sichdie Regierung nicht befreunden konnte. Dennoch fühlte sie sich einiger-maßen unsicher, hielt es jedenfalls für angezeigt, die Dinge nur behutsamanzufassen. Die Kommcrzdeputation fand (4. Sept. 1765)^, daß „so-wohl an den I'orirmlidus, als wg-lsrigMus dieser Privat-Verbiudung"allerdings „verschiedenes auszustellen seyn dürfte"; allein des ungeachtetdürften sie und die dabei interessierten In- und Ausländer nur „sehrbehutsam, und mit besonderen NsngMmsnt," zu behandeln sein, „damitnicht der Haupt-Siz sich von Leipzig weg- und außer Landes ziehe, dadurchaber der Leipziger Buch-Handel derer sonst zu hoffenden ansehnlichenVorthcile beraubt", ja Wohl gar in „großen und unwiderbringlichen Nach-thcil" gebracht werde. Der in Artikel VII ausgesprochene Grundsatz derSelbsthilfe gehe allerdings zn weit; gerade aber deshalb sei es destobilliger und notwendiger, ernste obrigkeitliche Verfügungen gegen den