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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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Rat, Universität und Regierung gegen die Buchhandclsgescllschaft. 25

überhandnehmenden unerlaubten Nachdruck zu erlassen und die Ent-ziehung aller Privilegien für einen dergleichen Nachdrucker zu verordnen.Eines der zahlreichen Zeugnisse dafür, wie Reich mit seinem ganzenAuftreten der Regierung die Pistole auf die Brust gesetzt hat, jederzeitweiterging, als er sich der Zustimmung selbst der maßgebenden Persön-lichkeiten versichert hatte, und nur so die Regierung wcitcrtrieb.

Die Ansichten von Rat und Universität zu Leipzig entfernten sichvon denen Reichs noch viel weiter und entschiedener. Der Rat erklärtedie Societüt für unvereinbar mit derbißher bestimmten Freyhcit derBuchhandlung durch Deutschland und umliegende Gegenden" und fürmehr als bedenklich, das Publikumeiner ncuangehendcn LoeietMWillkühr bloßzustellen", die ihre Mission darin erblicke, immer weitereKreise zu ziehen. Die Verhältnisse, gegen die die Societät ankämpft:das sind Dinge und darin, wie billig und wohlfeil dem Buch-händler, der sich seiner Haut zu wehren hatte, solche Ausführungenscheinen mochten, hat die Geschichte dem Leipziger Bürgermeister Born,mit dessen ruhigem und nüchternem Urteile wir es hier zu thun haben,Recht gegeben, die der geistigen und politischen Verfassung Deutschlands nach so tief gewurzelt sind, an so vielen Ketten hängen, daß ihre Ent-wirrung nur von der schrittweisen Entwicklung jener Zustände zu er-warten sein kann: während durch gewaltsames Sichaufbüumen,daimmer einer die Oberhand behalten und viel mehrere in sein IuwreMezu ziehen sich bemühet, beyde Theilc einander aufreiben, und mehrSchaden als Vortheil gestifftet wird." Sollte die Negicrnng in irgendwelcher Form eine buchhändlcrischc Jntcrcssenvcrtrctnng dnrch den Buch-handel selbst zugestehen das eine müsse unverrückbar festgehaltenwerden: daß dieVerträge, Schlüße und Thatcn der Buchhandlungs-Gcsellschaft entweder wie alle andere Mets, xiivltwrum gehöriger ooZ-uit,ic>n und vöeision ausgesetzt bleiben, oder wenn die Vereinigung mitsxeeikller ^ppiobittivu zu begnadigen, vor zuträglich und denen Miibusuu^sstatis unnachthcilig befunden würde, denen dißfalsigen Punctenmehrere Mäßigung, besonders daß nirgends, ohne Vorwitzen und Ge-»stattung der dadurch gesetzten Obrigkeit, zu einiger Selbsthülffe undanderen ?rllejuditz verschritten werden dllrffc, werde einverleibet werden."^

Neben den Dresdner Behörden und dem Leipziger Rate waren esbesonders die Professoren der Universität Leipzig , die in der buchhänd-