mein 25i Prozent; bei Barzahlung ließen sie sich sogar den Drittclrabattgefallen; und als die Bücherkominission Erhebungen anstellte, kam siezu dem Ergebnis, daß ein Buchhändlerrabatt von 25"/,, immer der ge-wöhnliche gewesen sei; bei unbrauchbaren oder teuren Büchern werde aberein höherer gefordert. Aber auch der Vicrtelrabatt muß doch noch einestarte Neigung nach abwärts gehabt haben; die Auswärtigen hätten sonstnicht noch in den siebziger Jahren das ausdrückliche Verlangen stellenkönnen, 25"/,, zu erhalten, mit der Begründung, daß viele Auswärtige25—30 "/u gewährten. Daß indessen diese Preis- und Rabattverhältnisse,sie mochten auch so erklärlich sein, wie sie wollten, das, was Reich„übertriebenen Wucher" uannte, zur Folge hatten, darin stimmen Reichund seine ärgsten Gegner ganz übcreiu.
Die Gründe, die Reich gegen den Gedanken einer Büchcrtaxc an-führte, liegen auf der Hand. Solange es keine Taxe für das Honorar,solange es Unterschiede zwischen Druck, Papier, Kupfer usw. und keinenpolizeilichen Zwang für Buchhändler und Publikum gibt, dem Ver-leger eine gewisse Anzahl von Exemplaren abzunehmen, kann keine Büchcr-taxe eingeführt werden.
Aufs stärkste betonte Reich, es sei durchaus kein Grund zu ernstenBefürchtungen vorhanden. „Wer sich fürchtet, ist schon halb verloren."Und jedenfalls dürfe man um keinen Preis nur um einen Schritt zu-rückweichen. Mit der strengsten Vollziehung der Gesetze — woran esmangelt — wird Leipzig zur sichern Burg des rechtmäßigen deutschenBuchhandels.
Als der „erste Hanauer Büchcrumschlag" beendigt war, ergriffauch der Reichshofrat zu den Kämpfen des deutschen Buchhandelsdas Wort. Er that es in fünf vom 7. Juli 1775 datierten Reskripten,die zusammen das große Ziel verfolgten, das kaiserliche Privileg- undPslichtexcmplarwesen am Leben zu erhalten. Zwei Reskripte mußtendeshalb abwehrender Ratur sein: das eine wendete sich gegen das kur-sächsische Mandat, das andere gegen die Hanauer Messe. Die dreiübrigen Reskripte gaben positive Bestimmungen, um dem Verfall derFrankfurter Büchcrmcsse zu steuern.
Das an den Kurfürsten zu Sachsen gerichtete Reskript besagte, derKaiser sei zwar nicht gemeint, ihm betreffs der für seine Lande getroffenenEinrichtungen Hindernisse in den Weg zu legen, versehe sich jedoch aller-