Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
85
Einzelbild herunterladen
 

Schriften für und wider den Nachdruck. Über das Wesen des Verlagsrechts. 85

Gebiete schuf, und für das der Göttinger Professor der Rechtswissen-schaft von dem dankbaren Buchhandel Deutschlands eine Ehrensäuleverdiente". Daneben traten zunächst als die tüchtigsten und angeschenstender gegen den Nachdruck gerichteten Schriften die von Reich selbst über-setztenBetrachtungen" von Linguet^ und eine Abhandlung des Göt-tinger Professors der Philosophie Joh. Georg Heinr. Feder, 1780.°°In den achtziger Jahren beschritten Wieland" und Ch. S. Krause^einen neuen Weg: unter der Maske des Nachdruckers, Krause dann auchunmaskiert", traten sie als Anwälte des Nachdrucksteufels auf. Diebesten Früchte ihrer Arbeiten waren ihre Widerlegungen (1784) durchden fränkischen Justizrat Joh. Jak. Eella^ (den Schwager von WerthcrsLotte) und den Kieler Philosophicprofessor Martin Ehlers dessenSchrift Joseph il. mit so wenig Erfolg gelesen hatte. Eine dritteGruppe bilden die Broschüren, die gelegentlich des RegierungsantrittsLeopolds des Zweiten erschienen. Daran anschließend entspann sich einKampf zwischen dem schon genannten Nachdrucksvertcidiger Rcinmrus(1791)°° und einem der volkstümlichsten Romanschriftsteller damaliger Zeit,Johann Gottwerth Müller , der schon in seinen Romanen °' gegen denNachdruck zu Felde gezogen war; Müllers SchriftÜber den Verlags-raub" (1792) gehört zu den besten gegen den Rachdruck gerichtetenSchriften; ihr trat mit Reimarus^^ der Freiherr Adolf von Knigge ent-gegen^, der bekannte Verfasser desUmgangs mit Menschen". Dassind bei weitem nicht alle Schriften und Aufsätze damaliger Zeit, indenen der Nachdruck und die mit ihm zusammenhängenden Fragen be-handelt wurden konnte man doch schon zu Ende des Jahrhundertssagen, daß sie, anhebend erst mit dem Jahre 1773, nun bereits eineganze Bibliothek ausmachten.^" Allein nehmen wir zu den genanntendie einschlägigen Schriften von Rcinhold Zacharias Becker" und ErnstMartin Grüff^, dem Nachfolger Reichs, aus den ersten neunzigerJahren hinzu, so haben wir diejenigen genannt, welche damals wirklicheine führende Rolle gespielt haben.

Pütter unterschied von derallgemeinen natürlichen Vcrlagsfreiheit"ein dreifachescigenthümliches Verlagsrecht": dascigenthümlich privi-legirte", dasursprünglich eigenthümliche" und dascigenthümlich er-worbene". Das Gebiet dernatürlichen Vcrlagsfreiheit" ist das derunprivilegierten Abdrücke aus klassischen Handschriften und derjenigen