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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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2. Kapitel: Sturm und Drang : der Nachdruck.

Schriften, welche jeder, ohne des andern Abschrift oder Abdruck zu ge-brauchen, auf gleiche Art herstellen kann (Kalender, Sammlungen vonzerstreuten Schriften aus Werken verstorbener Gelehrten, von Urkunden,Gesetzen und dergleichen). Sie werden zu eigentümlichen durch Privileg.An allen übrigen Schriften dagegen hat der Verfasser ein ursprünglicheigentümliches, der Verleger, aus den der Verfasser sein Eigentumsrechtdurch Vertrag übertragen hat, ein eigentümlich erworbenes Verlagsrecht.

Im Gegensatze dazu leugneten die Verteidiger der Rechtmäßigkeitdes Nachdrucks ein geistiges Eigentum überhaupt. Es gehört zum Be-griffe des Eigentums, so war ihre Beweisführung, daß der Eigentümeres ganz vergeben und ganz wieder zurücknehmen kann; das ist bei Ge-danken unmöglich; folglich ist ein ausschließendes geistiges Eigentum undVerlagsrecht unmöglich.^ Demgegenüber mußte es daraus ankommen,in einer Vernunft- und positivrechtlich zugleich tauglichen Weise zu be-stimmen, worin und woran denn ein Eigentum und Recht des Verfassersbestehe. Sein Eigentum besteht, so lehrte Pütter, in der besonder« Artund Weise, in der der geistige Inhalt dargestellt, geformt ist, sein Rechtin dem Rechte, die Nutznießung nicht des Inhalts, wohl aber dieser be-stimmten Darstellung und Form auf einen andern zu übertragen. Allein,so fragten nun die Theoretiker des Nachdrucks, ist nicht in andern Füllengerade dort, wo der geistige Gehalt überwiegt, die Nachahmung gestattet,auf dem Gebiete der Erfindung und der Kunst? Hier war die ent-scheidende Antwort die, die I. G. Müller in die Worte faßte: Nach-drucken ist kein Nachahmen und Drucken kein Erfinden. Wer dem Er-finder der Kunst, mit beweglichen Typen zu drucken, die von ihmgedruckten Bücher nachdruckt, ahmt der damit sein Erfinden nach?Wer dem, der das erste Buch verfaßte, sein Buch abschrieb, ahmte derdurch das Nachziehen der Schriftzüge sein Schaffen nach? Anders beider Kopie eines Gemäldes; hier liegt Nachahmung, nicht Nachdruck vor.Erst wenn es einst möglich sein sollte, Stiche oder Gemälde mechanisch zuvervielfältigen, würde es sich auch hier um Nachdruck handeln. Ebenso, nachCella, dort, wo der Stich nur mechanisches Mittel der Verzierung oder derPublizität ist. Nun wandten die Nachdruckstheoretiker wieder ein, daßder Nachdruck nicht der einzige Fall rem mechanischer Nachahmung sei.Püttcr unterschied deshalb zwei Fälle der Nachahmung einer Erfindung.Der erste liegt dann vor, wenn das Original nur mit gleicher Mühe