Klagen über dürftiges Honorar.
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und dcr Verleger läßt ihn dazu mit dem lumpigen Honorar halbe Jahrelang warten oder gibt ihm alte verlegene Bücher dafür. ^" Ein aufder Leipziger Michaelismcsse 1764 zwischen dem Magister Carl RenatusHausen und Montag ^ Comp, aus Nürnberg abgeschlossener Vertraggewährt dem Verfasser für jeden Teil seiner Historia des XVIII. Süculipro Bogen 2 Gulden, wovon die Hälfte in Büchern zahlbar, und9 Freiexemplare." 2 Gulden sind 1 Rthlr. 8 gr.; nicht mehr ver-langte auch z. B. der Gicßener Professor Schmid für seine ?o1ewieaHoratmim.^ Sattler in Stuttgart , der Verfasser einer in den sech-ziger und siebziger Jahren dort erschienenen mehrbändigen „Wllrttem-bergischen Geschichte", schreibt wehmütig, daß er von einem zweimal ge-schriebenen Bogen seiner mühsamen Arbeit „sich kaum 1ö. Kreuzer erfreuendürfe".^ Von Schwickcrt in Leipzig erbat einst in den 1760er Jahrenein Schriftsteller für das Werk eines Freundes (eine „Geschichte derEinführung des Ehristenthums in Deutschland ") kein „eigentliches Hono-rar", sondern nur ein „proportionirliches Douceur"."
Wer kennt freilich jetzt und wer kannte damals die bcsondern Um-stände jedes einzelnen Falles?! Die Hauscnsche Historia des XVIII. Sü-culi wurde vertragsmäßig in „nicht mehr als 400. biß 500" Exemplarenaufgelegt. Sattler in Stuttgart erhielt für jeden Teil seiner „Württem-bcrgischen Geschichte" eine staatliche Remuneration, die z. B. beim 4. Teil100 Gulden betrug; die württembergische Regierung hat den Verlagschöner Litteratur, die den Heimatsitnat betraf, überhaupt öfters durchRemunerationen unterstützt.^ Zuweilen bedarf es aber nicht einmalsolcher besonderer Kenntnis, um das Übertriebene der Anklagen zu er-kennen. In den 1770er Jahren trat ein Schriftsteller die Flucht in dieÖffentlichkeit an und enthüllte der Welt in der Vorrede seiner „JuristischenLitteratur", das Honorar, das er dafür erhalten habe, sei so erbärmlich,daß es nicht einmal für Korrespondenz und Abschreibegcbühren gereichthabe — und das, obgleich er dem Verleger (Voß in Berlin ) das Werkin Verlag gegeben habe zugleich mit Aushändigung einer Liste von870 von ihm, dem Autor selbst gesammelten Subskribenten, also, da dasBuch 1 Rthlr. 8 gr. koste, einer sichern Anwartschaft auf 1080 Rthlr.2«Nun erhielt aber der Verfasser 5 Rthlr. pro Bogen, was im ganzen120 Rthlr. ausmachte. Bei der Summe von 1080 Rthlr. sind still-schweigend lauter auf Schreibpapier gedruckte Exemplare angenommen,