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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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194 4. Kapitel: Der Durchbruch der neuzeitlichen Organisation.

war so stark, daß man fast sagen kann, Oster- und Michaclismcssenunterschieden sich im Geschäftsverkehr wie Leipziger und Reichsbuchhändler-Hanolungsart.22 Und man konnte daran lernen, wie vorteilhaft derneuzeitliche Geschäftsverkehr war, der sich da so still und allmählich ent-wickelte. Reich selbst soll, wie eine süddeutsche Quelle angibt, bemerkthaben, daß gute Bücher in den Michaclismcssen eben wegen des stürkernZuschickens gemeiniglich besser gingen als in den Ostermcsscn.^ Beieiner so ausgebreiteten Übung der absolut unverlangten und generellverlangten Sendung xro noviwte ist es natürlich, daß man bereitsvielfach, sei es in negativer, sei es in positiver Weise, die Fächer be-zeichnete, für die man bereit war, Novitütcnsendungcn anzunehmen, so-wie die mehr oder weniger genaue Zahl der Exemplare. Die erstendiesbezüglichen Circulare stammen aus den sechziger Jahren.^

Den Unterschied, der trotz alledem zwischen Leipziger und Reichs-bnchhnndel bestand, dürfen wir uns dadurch nicht verwischen lassen. DerKonditionsverkehr war seiner Entstehung nach die neben dem persönlichenMeßhandel für den Verkehr ohne persönlichen Meßbesuch sich bildendeArt des buchhändlerischcn Geschäftsverkehrs. Das Konditionssystemherrschte dort und soweit, wo und wieweit der persönliche Meßbesuchnicht herrschte. Das war die Eigentümlichkeit der Sendung mit Kon-dition des Remitticrens pro Novitate vom Anbeginn ihres Entstehensan, das blieb es während ihrer allmählichen Verbreitung, uud das istes, womit dieser Gebrauch den Keim einer neuen Organisation desdeutschen Buchhandels darstellt. Und die Kondition des Nemittierensblieb aufs engste mit dem Gebrauche verbunden, als dessen Begleit-erscheinung sie aufgetreten war, nämlich mit der den persönlichen Meßbesuchergänzenden und ersetzenden Sendung xro novitate, ohne sich zunächst vonihr abzulösen und auf den buchhündlcrischen Verkehr überhaupt übertragenzu werden. Ebenso war es mit der Kommissionskondition; auch sieblieb in ihrer eigentlichen Bedeutung sowohl usuell, wie im Bewußtseinder Gcschäftsgcnossen erhalten und von den Gebräuchen des persön-lichen Meßhandcls, auf den sie nicht übertragen wurde, geschieden.Inder Michaelisinesse senden die fdic Leipziger Handlungsart übenden^ Buch-händler auch pro Novitate und in Commission zu", sagt der obenge-nannte süddeutsche Buchhändler im Jahre 1790.^ Die Remission istim Reichschen Zeitalter auch in der Leipziger Sphäre schon weit mehr