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6. Kapitel: Die Censurverhältnisse.
markt, so warm cs die Verhältnisse der staatlichen Eensur und der verlags-rechtlichen Gesetzgebung, die, ebenfalls nach einer im Ncichschcn Zeitaltersich abspielenden unmittelbaren Vorbereitung, im nachreichschcn zu ge-schichtlich besonders bemerkenswerten Erscheinungen führten. Die letztenJahrzehnte des 18. Jahrhunderts waren die Jahrzehnte der unmittel-baren Vorbereitung, des Ausbruchs und des ersten Wirkens der Fran-zösischen Revolution. Der Staatsbürger wurde mündig; mehr als das,der Geist des neuen Menschen, der Geist Rousscaus, Voltaires und derEncyklopüdistcn, der Geist einer rücksichtslosen und unerbittlichen Kritikrüttelte an den Grundvestcn der wissenschaftlichen, politischen, moralischenund religiösen Welt. In demselben Jahrzehnt, in dem in Frankreich die Mauern der Bastille zerstört und die Menschenrechte erklärt wurden,zerstörte in Deutschland Kant die Mauern des Dogmatismus und schriebSchiller die „Nüuber". Es war klar, daß der Geist dieser allgemeinenUmwälzung den stärksten Widerstand der europäischen Regierungen heraus-fordern mußte. „I^a lidre eouimunieation des pensees et des »pinionsest, im äss äroits les plus preeisux üe 1'Iiowme; Wut cito^en peutäonc parier, eerire, imprimer lidrsment . . .", erklärte die Ver-sammlung der französischen Nation in einem der Grundgesetze der„Menschenrechte"; und stören wir den Eindruck dieser Sätze, so wie sieauf die Zeitgenossen unmittelbar wirkten, nicht durch den selbstverständ-lichen Nachsatz: „sank a reponclre äs 1'g.dus de eette Uderts ci^usles oas tieteiwines Mi- 1a loi". Auf der pyrcnäischcn Halbinsel, inItalien, in den nordischen Neichen, in Nußland, ja auch in England aber wurden gleichzeitig die Fesseln der Censur und der Bücherpolizciaufs straffste angezogen.
Dem verschiedenen Stande der Entwickelung der politischen undreligiösen Freiheit in den verschiedenen Teilen Deutschlands gemäß mußtesich diese Gegenwirkung am stärksten im katholischen Süddcutschlaudgeltend machen. Der allgemeine Entwickelungsgang, den die Geschichteder Censur im 18. Jahrhundert zeigt: die Erstarkung der staatlichenEensurgewalt gegenüber der geistlichen, machte sich, wie wir uns erinnern,anch in Österreich i geltend; er führte nun zu der ciuschneidenden Ver-ordnung vom 1. April 1753, die die Fakultätcuecusur der Universitätaufhob und auf eine aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern zusam-mengesetzte „Bücher-Ccusur-Commissiou", später (seit 1772) „Bücher-