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Censur-Hof-Commission" übertrug. Ihr Präsident war bis zu seinemim Jahre 1772 erfolgten Tode der aus der Nachdrucksgeschichte desRcichscheu Zeitalters uns bereits bekannte Gerhard van Swieten , dannFranz Stephan Rautcnstrauch; ihr untergeordnet waren entsprechend ein-gerichtete Censurkommissioneu der einzelnen Provinzen. Vau Swieten,der die Jesuiten auch von den Universitäten zu verdrangen suchte, nahmihnen ihre bisherige Ceusurgewalt allerdings aus den Händen. Daß desungeachtet in dem Kampfe gegeu die evangelisch-kirchliche Littcratur Staatund Kirche vollständig einig waren, ist natürlich; aber die weltlicheverband sich mit der geistlichen Censur nicht nur zur Unterdrückung dereigentlich kirchlichen evangelischen Litteratur. Neben der Regierung undden Militärkommandanten wurden auch die Bischöfe zu scharfer Über-wachung auch „freygcistcrischer" Schriften beordert (Patent vom 25. April1767). Voltaire, Rousseau , die Encyklopüdisten waren es, die, ohne daßsie genannt wurden, hier getroffen wurden. Binnen acht Tagen hattejeder seine etwaigen „freygcisterischcn" Schristcn zu verbrennen, und werdarnach im Besitze einer solchen angetroffen wurde, hatte die für dasVerbrechen der Freigeistern bestimmte Strafe zu gewärtigen; ebensosollten ohne Unterschied des Geschlechtes sogar die bestraft werden, dieum solchen Besitz wußten, ohne ihn zu denunzieren. Verdächtige Per-sonen wurde die Regierung verpflichtet „überfallen zu lassen". Im Jahre1765 erschien ein LgMvAus lidioiuw i>i oiiibiwi um, der im Jahre1775 einige Supplemente erhielt. Cr verbot Werke wie die von Jselin,Abbt, Schrökh, Mendelssohn, ja Süßmilchs „Göttliche Ordnung" (dieerste Moralstatistik). Im Jahre 1777 wurde der Katalog selber unterdie verbotenen Bücher gesetzt, „damit", sagt Nicolai, „die schlechten Leuteuicht die schlechten und die klugen Leute nicht die klugen Bücher ausdemselben kennen lernen, und sich durch die Bücherschwärzer die schmutzigenSchriften nicht für den zehnfältigen Preis kommen lassen".
Wohl hatte auch die österreichische Censur das Gute, dem nachAlter und Geist unmündigen Leser schlüpfrige und irreligiöse Werke, die„I^ettres xsiLÄNös", das „Lui'istmmsws clsvoils", den „?or1isi' äsLuln'di'sux", die Sanchcz, Buscnbaum, Diana, Lacroix — Schriften, dieSonncnfels in einer Rechtfertigung der Censurthätigkeit van Swietensanführt, — aus der Hand zu nehmen. Das Üble aber war, daß Schriftenwie Mendelssohns „Phädon" und Rousseaus „l^mite" vom Lose der Ver-