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Einen ungleich üblcrn Ruf aber hatte die Censur in Augsburg .Die viergliedrigc weltliche Censurdeputation war paritätisch; daneben be-stand die geistliche (bischöfliche) Censur. Der Censur schrieb man inund außerhalb der Stadt die buchhändlcrische Lage des „in der Lite-ratur so tief gesunkenen" Augsburg zu/'"' Dabei sieht man, wieschwer der geschäftsgewandtc Sortimentshandel von den Behörden zufassen war, daran, daß selbst ein Augsburger Buchhändler, Stage, dereinen gedeihlichen Handel mit revolutionären Schriften nach Bayern be-trieb, erst auf kurfürstlich bayrisches Anschreiben hin vorgenommen undmehrerer Reden von Robespierrc, Schriften über die Unrcchtmäßigkeitder Teilung Polens , vom Nationalkonvent, über die religiösen und mo-ralischen Grundsätze des Republikanismus entledigt wurde/' Im Jahre1799 erließ auch Augsburg eine „Erneuerung und nach den Zeitum-ständen äußerst nöthigc Schärfung schon vorhin bestandener Verordnungen"betreffs des Censurwesens/" Es zeigt den üblichen Typus ziemlicherAllgemeinheit; es untersagt Druck und Nachdruck ohne vorherige Censur,erkennt fremde Censur nur im kaiserlichen Privileg an, erklärt Autor,Buchhändler, Verleger, Kommissionär, Buchdrucker sowie jeden, der einManuskript zum Druck befördert, für „gleich verantwortlich" und ver-bietet in bekannter Weise, alles für Religion, Staat, Sittlichkeit undEhre öffentlicher und privater Personen Anstößige. Die Strafe besteht in„Zcrnichtung der Schriften, Bücher, Pieccn oder Bilder" und außerdemim ersten Falle in einer Summe von 25 bis 50 Rthlrn., im zweitenin „Thurm, Gcwölblein oder Arbcitshauß-Arrest" und im dritten bei nichtGewerbetreibenden in Zuchthaus auf unbestimmte Zeit, bei Gewerbe-treibenden in Entziehung des Gewerbes und gänzlicher Einziehung derGerechtigkeit. Die jeweiligen Amts-Bürgermeistcr haben „unausgesetztfleißige Spähe anzuordnen und vorzüglich öfters unvermuthete Visitationen,besonders in den Druckereien und auf den öffentlichen Märkten" zuveranstalten. Jedermann wird zu Anzeigen aufgefordert.
Ziemlich häufig war in den kleinen süddeutschen Gebieten — imUnterschiede zu Norddeutschland, wo es ganz fehlt — das „Excitiren"der zuständigen Behörde durch den kaiserlichen Fiskal. Wie ganz andersnahm sich ein solches allerhöchstes Einschreiten damals aus als heute!Ein Fall aus Ulm " mag als Beispiel dienen. Hier hatten im Jahre1767 „Spanisch Jesuitische Anekdoten zu erscheinen begonnen, in denen