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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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Salzburg ,

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Bücher ohne Aufsehen zu warnen; im Jahre 1797 setzte er dann end-lich, den? von Wien und München auf ihn ausgeübten Drucke nach-gebend, ein aus zwei Konsistorialräten und zwei juristischen Professorenbestehendes Censurkollegium ein, das er bis auf weiteres in gänzlicherUnthätigkcit ließ. An und für sich würde ja allerdings die Nichtcxistcnzeines Censurkollegs gerade in geistlichen Staaten durchaus nichts besagen;und gerade die Salzburger Censurgcschichte früherer Jahrzehnte'" wirftStreiflichter darauf, wie fern von den Stätten der Gelehrten und Ge-bildeten die schwarze Schar unter den Ärmsten an Geist und Gcldcthätig war. Im September 1758 z. B. überfielen auf Denunziation desSeelsorgers in St. Jacob im Ahrnthal im salzburgischcn Tyrol dreißigSoldaten mehrere Hänser und brachten acht Männer und ein verheiratetesWeib wegen Verdachts, die Bibel und andere verbotene Bücher gelesen zuhaben, in den Kerker zu Innsbruck , aus dem sie uach fünf Monaten alsschuldlos eutlasseu wurden. Währenddessen wurden auch die Almhütten derAhrncr im sogenannten Zillcrgrundc durchforscht, man sand aber, obgleichman selbstbedenkliche Orte" durchsuchte, nur ein gutkatholisches Gebet-büchlein vor. Es ist ein gar klägliches Bild, das sich in dem umstünd-lichen Verhöre mit dein ledigen Banerssohu Georg Juncrbichlcr, 34 Jahrealt, entrollt, der da oben mit vier Kühen und zwanzig Geißenülbletc":

Ob Constitut des Lcscn und Schreibens Kindig?Gar schlechtlich könne Er wohl Lessen nnd Schreiben.Ob Constitnt mit büechern vcrscchen schc?

Nur ei» alt zerrissenes gcbetter büechl Hab er nlda in seiner Truchcn; mit einemanderen oder mehreren büechlen seye Er weder diß orths, noch zn Hanß vcrscchen.

Wie vill, und waß für Gattungen büechcr dann sei» Batter habe?

Außer der Bibl, so die Soldaten weck genommen, Hab Er beh seinem Natterniemahlen ein anderes bncch gesechen, und glaube, Er wirdt auch keines haben.

Ob, und wie offt Constitut in solch wcck gcnommcncr Bibl gelesen?

Selbst darinen gelesen zn haben, kann er sich nit erinnern, wohl aber vonanderen lesen gehört.

Ob Constitut gewußt, daß solche zu lesscu erlaubt, oder verbotteu sehe?

Vcrbottcn zu sehn, hat Er ihmc umb so weniger eingebildet, als die Biblstätshin unvcrstcckter in der Gesiud Stuben auf dem Tisch und Fenster palckenhernmb gefahren, und es auch Geistliche Herren gesechen haben.

Weillen Constitnt des Lessens knndig, wirdt Er Zweifels ohne mit mehrere»bnechcn versechcn seyn, solle also soliche vormeißcn?

Verharret auf seiner gegebenen Antwortt mit deine, daß Er nicmahlcn einesondere Freud zum bnechcrn gehabt habe, weilte» Er de» Truck gar schlechtlese» kann.