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6. Kapitel: Die Censurverhältnisse.
Im April 1779 fragte der Rat zu Frankfurt a. M. beim Rate zuNürnberg ^ an, wie es dort mit der Censur gehalten werde. Das Vor-mund-Amt, zu dessen Ressort das Buchgewerbe gehörte, schreibt, es habesich „Mühe gegeben, eine Censur-Ordnung aufzusuchen, aber keine gefun-den, weil, so viel bekannt, niemals eine vorhanden gewesen". Als gel-tende Bestimmungen gibt es folgende Zusammenstellung: Censur alterSchriften und Bücherkataloge nach den bekannten Rcichscensurgrundsätzen,Remunericrung der Censoren für Carmina, Oden u. dergl. durch densogenannten Censurthaler, für Bücher durch ein Exemplar, des vomEphorus ernannten Inspektors über die Buchlädcn und Ccusors der Meß-kataloge u. dergl. durch 2 Simmcrn Korn jährlich aus dem Rentamt.Darauf folgt aber die Bemerkung, daß die Buchhändler Klagen erhobenhätten, als ob die Expedition der Bücher zu lange verschleppt und des-halb manches inzwischen im Nachbarorte gedruckt und dann von Unberech-tigten verkauft werde: „deshalb mußte wohl bishero mit der Censur derBücher einigermaßen nachgesehen, mithin aus vorgcdachtcn Ursachen derengenaue Beobachtung in etwas gemildert werden". In der That, „Nach-sicht" und „Milde" waren groß. Schon im Jahre 1788 wurde derRat von Kurbayern aufs schärfste gerügt, weil er Vertrieb und Verlagrevolutionärer Schriften zulasse. Im Jahre 1790 stellt der bayrischeLegat in Nürnberg dem Kurfürsten vor, daß das für Bayern erlasseneVerbot der die französische Revolution betreffenden Schriften auf dasganze rheinische Vitariatsgcbiet ausgedehnt werden müsse: nur so könneman Nürnberg bcikommen, der Stadt, deren Buchhandlungen mit der-gleichen Schriften ein öffentliches Gewerbe trieben und sie mit „enormemWucher" in die Reichslande und besonders nach Bayern spedierten, undderen Rat nicht nur solchen Vertrieb dulde, sondern sogar zulasse, daß dieAnkündigungen in die Kataloge und Zeitungen gesetzt würden. DieseAnklagen gegen Nürnberg , das geradezu „das Depot" für revolutionäreSchriften genannt wurde, waren häufig. Im Oktober 1790 befahl derKurfürst dem Rate, alle Exemplare der „Reise eines Engelländers durchMannheim, Baiern und Oestereich nach Wien ", die sich über die „Mön-cherei" u. dergl. in München hermachte, für den Kurfürsten beleidigendgefunden wurde, im übrigen „unglaublich albern" war und von CarlFclßecker in Nürnberg verkauft worden war, zu konfiszieren, an den frän-kischen Kreisgesandten einzusenden, Verleger und Verfasser auszuforschen