Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
401
Einzelbild herunterladen
 

Nürnberg ,

401

solle das Buch ruhig verkaufen. Das Vormundamt beschloß, die Sachebewandten Umständen nach auf sich beruhen zu laßen" und Bielingnurzu erkennen zu geben", daß er die außer den Gebet-, Gesang-büchern und Kalendern bei ihm gedruckten Bücher künftig ccnsieren lassen(woraus man abermals entnehmen kann, wie es damit im allgemeinenstand) und nur censierte in Zeitungen betanm machen solle. Als sichim Jahre 1801 die kaiserliche Subdelegationstommission beim Rate be-schwerte über die von dem Advokaten Dr. von Holzschuher herausgegebeneSchrift:Ein prüfender Blick auf die neuesten inneren Staatscinrich-tungen der Reichsstadt Nürnberg " (1801 >, durch diedie so sehr zuwünschende Rückkehr des bürgerlichen Vertrauens vollends vereitelt werde",nannte sich Holzschuher den sämtlichen Buchhändlern war der Ver-fasser wieder unbekannt gewesen freiwillig als Verfasser, der Rataber begnügte sich damit, ihm anzudeuten, er würde wohl hin und wiedereine vorsichtigere Wahl der Ausdrücke gewünscht haben, finde aber sonstzumalen in Hinsicht der heutzu Tage fast in allen Staaten Stattfindenden Preßfreiheit weiter nichts Ahndungswürdiges". Eine denk-würdige Entschließung des Nürnberger Rqts wenigstens mag hier nochangeführt sein. Im Jahre 1793 übcrschicktc ihm Hofrat Herwig zu Schil-lingsfürst eine Schrift:Eine Blume auf das Grab Ludwigs des XVI.Aus dem Französischen übersetzt von Herwig" (Nördlingcn 1793), dabei:An Teutschlands Bürger von allen drei christlichen Religionen über dieFranzösische Frcihcitstyrannei" (1793). Der Magistrat schickte das Ge-schenk zurück; den Verfasser bezeichnet er in seiner Erwiderung als frühernevangelischen, zur katholischen Religion übergetretenen Prediger, der alsreligiöser Fanatiker gegen politische Fanatiker zu Felde ziehe.

Die Nürnberger Akten zeigen, daß im letzten Jahrzehnt des 18. Jahr-hunderts, von Nürnberg ausgehend, unter den Städten Nürnberg, Frank-furt, Ulm, Ncgeuslmrg, Augsburg der Gedanke gemeinsamer rcichs-städtischer Censurbestimmungen ins Auge gefaßt wurde. Aussichtsreichwar der Gedanke kaum, dazu war die Verschiedenheit der örtlichen Ver-hältnisse, Anschauungen und Gewohnheiten man denke an Städte wieNürnberg und Augsburg zu bedeutend. Was Nürnberg betrifft, sowar es hier im Jahre 1794 zu einer Art Eensurordnung gekommen.Schon im Februar des genannten Jahres gab Georg Wolfgang Panzer ,der berühmte Bibliograph, folgenden Grundriß: das rein Wissenschaft-Geschichte des Dcntlchen Buchhandels, III. 26