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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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6. Kapitel - Die Ccichirvcrhältnisse,

mit einem nochmaligen ganz energischen Neguisitionsgcsuch, auf das hinendlich die Schrift verboten wurde. Verboten! Schmitt hatte inzwischenden Verleger festgestellt: Pech in Dürnberg, der die erste Auflage nntdem Impressum Amsterdam, die zweite mit dem Impressum Frankfurt hatte erscheinen lassen. Er begibt sich in Person zu den hartnäckigenNatsherren und erklärt drohend: nicht nur Verbot, sondern Konfiskationnnd Vernichtung sei requiriert. Jetzt erst (18. Februar 1791) wurdePech zitiert und wurden die Exemplare konfisziert; und mit bissigerSchadenfreude schreibt der siegreiche Freiherr an dcu Magistrat, gewißwerde nun durch dasgefälligere Benehmen anderer Obrigkeiten"man hatte auch die Magistrate zu Frankfurt a. M. und Leipzig und diekaiserliche und knrsächsischc Bücherkommission in Bewegung gesetztauch noch der Verfasser entdeckt und auf eine Art bestraft werden, dercuBeispiel auch für die Nürnberger Buchhändler wirksamer seiu dürfte, alsdiesogenannten ernstlichen Verwarnungen eines Wohllöbl. Magistrats".

Im Jahre 1793 erhielt der Nat u. a. ein NequisitiouSschreibeuaus Frankfurt a. M. wegen der lvon Trnckcnbrod geschriebenen)Kurz-gefaßten Geschichte des Staats von Frankreich und aller Revolutionendesselben, vou den ältesten Zeiten an bis auf die gegenwärtigen. Frank-furt und Leipzig , 1793" uud zugleich eine hart rügende Beschwerde undForderung, die Auflage zu konfiszieren und ihr einzusenden, seitens derbayrischen Eeusurkommission. Im schlössen Gegensatz zu dem Geiste derbayrischen Eeusur erklärte ein Gutachten des Nürnberger ProkanzlersDr. Lohmann über das Bnch:Es enthält geschichtliche Thatsachen, welcheaus den öffentlichen Zeitungen zusammeugetrageu wurden, Dinge also,die einmal öffentlich bekannt sind. Sind es Lügen, so widerlegen sie sichvon selbst; sind es Wahrheiten nnd diese sind es wohl durchaus, wenig-stens insofern solche ihre Auctorität aus öffentlichen Blättern haben, sokönnen solche frey von icderman wiederum erzählt werde». Hin undwieder sagt der Verfasser mit wenig Worten seine Meinung. Hierbeispricht er unverkennbar nicht zum Vortheil der Nebellionen, er begünstigtkeineswegs tolle Frcihcitsapostel, aber er macht dabei aufmerksam aufdie Gefahr bei despotischen Negierungcn uud auf das Unglück, das einerNation bevorstehet, wenn Niederträchtige, Eigennüzige und Unverständigeihre Gewalt misbrnuchen und das Oberhaupt übel leiten." Das Gut-achten schließt mit dem Votum, Bieling, der Drucker und Verleger,