Rccension.
555
die Zusendung von Manuskripten verbitten, die ihr von den Verfassernmit der Znmntuug eingeschickt wurden, ihnen dazu Verleger zu verschaffen.Ein stolzer adliger Herr in der Schweiz erklärte sich großmütig bereit,dem „Allgemeinen literarischen Anzeiger" das kostbare Gut seiner Beiträgezufließen zu lassen, wenn ihm die Redaktion die Unterbringuug seinerManuskripte — er bestand nicht gerade auf einen inländischen Verlag,es durfte auch ein ausländischer sein — garantiere.'^ Die außer-ordentliche Wichtigkeit und hohe Ausbildung des damaligen Rcccnsions-wcsens zeigt sich auch daran, daß man sogar schon eine Art litte-rarischcr Nachrichtcnbureaus hatte. Das „Neue Archiv" brachte unterandern, auch ein Reecnsioncnvcrzcichnis, wie es später eine Zeit langdas „Börscublatt für den deutschen Buchhandel" hatte; im Jahre 1800wurde der Wunsch ausgesprochen, daß die Redaktionen recensicrcndcrZeitungen und Journale jedesmal die betreffende Nummer oder den be-treffenden Bogen an Autor oder Verleger sendeten die Herausgeberdes „Allgemeinen literarischen Anzeigers" ersuchten in demselben Jahrealle Redakteure und Verleger reccnsicrcnder Zeitungen und Journaleum Zusendung der Nummern oder Seiten, worin ein Buch ihres Ver-lags oder Aufsätze aus ihren drei Journalen (dem Allgemeinen literarischenAnzeiger, dem Journal für Fabrik, Manufaktur uud Handlung und denÖkonomischen Heften) besprochen oder genannt worden seien.'"" Das „All-gemeine literarische Journal" des Altcnburgcr Literarischen EomtoirS abergab, wie es 1802 mitteilte, durch Sammlung aller bckauut gewordenenReccnsioncn den Vcrlagshandlungcn einen Überblick des Schicksals, dasihre Vcrlagsartikcl vor sämtlichen gelehrten Richtcrstühlen allmählich er-fahre» hätten.^'