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Der Grossbetrieb : ein wirtschaftlicher und socialer Fortschritt ; eine Studie auf dem Gebiete der Baumwollindustrie / von Gerhart von Schulze-Gaevernitz
Entstehung
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gelöstes Recht geschaffen, einius gentium" im Gegensatzzumius civile", eingemeines Recht" im Gegensatz zu denStammesrechten der Sachsen , Franken u. s. w. Die beidenangedeuteten Entwicklungspunkte der römischen, wie derdeutschen Rechtsgeschichte beruhen anerkanntermal'sen aufdem Aufkommen des kaufmännischen Elementes. Wo immeres zur Herrschaft gelangt, führt es zu Rechtsverhältnissen,die den bisherigen entgegengesetzt sind, an Stelle der Gebunden-heit des Eigentums zum freien Eigentum, an Stelle der Ge-bundenheit der Person zur persönlichen Freiheit.

Aber lange Zeit ist der Einflufs des kaufmännischenElementes gering, auf gewisse Verkehrsknotenpunkte, Märkte,Städte, beschränkt. Die Schwierigkeit des Verkehrs, dieSchlechtigkeit der Strafsen, die Rechtsunsicherheit, Zölle,Stapelrechte u. s. w. beschränken den Handel auf wenigeKostbarkeiten; bezüglich der grofsen Masse der wirtschaft-lichen Güter ist noch auf lange hinaus die Konkurrenznicht fühlbar. Produktion und Preise beruhen auf Recht undSitte; wie die an der Produktion beteiligten Einzelnen dasProdukt unter sich verteilen, entscheidet ebenfalls die Autorität.In dem Mafse, als die Konkurrenz und damit kaufmännischeGesichtspunkte das Gewerbe ergreifen, weicht das alte Gewerbe-recht der Gewerbefreiheit und vollzieht sich jener Umschwungder Produktion, welcher zur Maschine und zum Grofsbetrieb führt.

Diese Entwicklung vollzog sich aus gewissen Gründenzuerst im vorigen Jahrhundert für England und zwar amfrühesten in der Baumwollindustrie. Geburtshelfer der neuenZeit aber war hier wie sonst in Europa die merkantilistischeMonarchie, welche, um Beamte und Soldaten zu bezahlen,Geld brauchte und darum den Handel begünstigte.

England wurde im vorigen Jahrhundert das erste Handels-land Europas ; selbst in die agrarischen Verhältnisse hielt der