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Der Grossbetrieb : ein wirtschaftlicher und socialer Fortschritt ; eine Studie auf dem Gebiete der Baumwollindustrie / von Gerhart von Schulze-Gaevernitz
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Examens. Auch der Absatz war eingehend geregelt; langeZeit bestand Festsetzung der Preise und sogar ein für denVerleger obrigkeitlich festgesetztes Verkaufsmaximum. DerVerleger mufste dem Weber seine Ware abkaufen, wogegenihm eine Monopolstellung des Absatzes garantiert war. Untersolchen Verhältnissen war die Anwendung von Maschinen un-denkbar. Nicht nur, dafs die Produktion selbst staatlich vor-geschrieben und jede Abweichung unter Strafe gestellt war,wichtiger noch war, dafs der Ansporn zum technischen Fort-schritt fehlte, indem einem jeden, der eine rechtlich anerkannteStellung im Gewerbe besals, dem Weber wie dem Verleger, aufGrund der überlieferten Ordnung ein auskömmliches Daseingesichert war und jeder Antrieb zu technischen Verbesserungenfehlte. Auch hätte die Ausbildung der modernen Betriebs-weise dem Geiste dieser Rechtsordnung widersprochen, welcheeine gleichmäfsige Vermögensverteilung bezweckte und dasAufsteigen weniger zu verhindern suchte, das doch mit demmodernen Fabriksystem unvermeidlich verknüpft war. Erstdie Konkurrenz mit den Erzeugnissen der englischen Maschinenwarf diese Ordnung auf dem Festlande über den Haufen 1 .

Eine ähnliche Regelung beherrschte die englische Woll-industrie. In Lancashire bestanden Schauämter zu Manchester ,Rochdale, Blackburn und Bury 2 .

Josiah Child giebt in seinem New Discourse of Trade,London 1693, S. 130 ff. eine Übersicht über das von ihmbereits bekämpfte Gewerberecht, welches die Wollindustrieregelte. Danach war die Art und Qualität des Tuchs obrig-keitlich genau vorgeschrieben, damitloyal cloth" hergestelltwerde. Abweichungen wurden durch die Schauämter festgestellt.Desgleichen war vorgeschrieben, bis zu welcher Länge ein be-

1 Vergl. Bein, Die Industrie des Voigtlandes IIS. 4045, 7386.

2 Vergl. Ure, the Cotton Manufacture, I S. 187.

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