Drittes Kapitel.Die Bildung der Parteien.
Ihre Anfänge. Der Kampf um das rheinische Recht.
Im 18. Jahrhundert gab es in deutschen Staaten keine poli-tischen Parteien. Erst mit den Leiden und Reformen der Fran-zosenzeit begann eine dazu hinreichend lebendige Teilnahme desVolkes am Staate, und es verlieh den Kämpfen um die Reformder wirtschaftlichen und der politischen Ordnungen von vornhereinhöheren Schwung und größere Leidenschaftlichkeit, daß sie sich mitden Gegnerschaften im nationalen Kampfe vermischten.
In den beiden nächsten Jahrzehnten gab die Nestanration deralten Zustände in den Einzelstnaten Anlaß zu meist jedoch wenigentwickelten lokaleu Parteibilduugen, unter denen nur der Kampfum die Erhaltung des rheinischen Rechts mit dem mündlichen Ver-fahren und den Geschworenengerichten in den zeitweise mit Frank reich verbundenen Gebieteu eine lebhaftere Form gewann. InPreußen spielte sich dieser Kampf schon 1816—19 und zwar vor-zugsweise unter der Beamtenwelt ab, aber die Verteidiger desrheinischen Rechts wurden dabei durch Petitionen und Denkschriften,namentlich der Städte des linksrheinischen Gebietes unterstützt.Wieder trat Görres als Führer hervor, und die von ihm 1817 beider Feier des 18. Oktobers entworfene Adresse der Stadt Koblenzan den König wurde sofort von allen Anwesenden und dann weitervon mehreren tausend angesehener Männer des ganzen Regierungs-bezirks unterzeichnet. Sie enthielt neben der etwas orakelhaft ge-faßten Bitte um die Wiederherstellung der Freiheiten der Laud-schaft uud „der uralteu wahrhaft teutschen Verfassung" auch die