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Regierung auf, au deren Spitze der durch die Versteigerung derdeutschen Flotte bekauut gewordene Hannibal Fischer stand. Erwar Reaktionär von Überzeugung, unzweifelhaft achtbar in derEhrlichkeit dieser Überzeugung, aber zugleich ein Mann, der „durchseine Unklarheit selbst einfache Dinge in Verwirrung brachte unddurch Mangel an Takt der gerechtesten Sache unnötigerweise Gegnererweckte". So urteilte Bismarck über ihn und zwar in einem Be-richt vom 1. Dezember 1853 mitten in dem Kampfe, durch den erdie Lippesche Regierung und im besonderen diesen Minister Fischervor einem unbequemen Votum des Bundestags schützte.
Fischer hatte die Verfassung von 1848/49 am 15. Mai 1853einseitig aufgehoben und die damals gesetzmüßig beseitigte Ver-fassung von 1836 als „in anerkannter Wirksamkeit und rechtlicherGültigkeit" bestehend bezeichnet, und hatte die Einwendungen derStände mit einer Sophistik abgewiesen, die wie Hohn klang undein Seitenstück zn Vilmars brutaler Logik in Hessen bildete. Wohlverbiete der Artikel 56 der Wiener Schlußakte , eine in anerkannterWirksamkeit stehende Verfassung anders als auf verfassungsmäßigeinWege zu beseitigen, aber da die Regierung den Gesetzen von1848/49 jetzt die Anerkennung versage, so fehle diesen Gesetzen dieschlitzende Eigenschaft „der anerkannten Wirksamkeit, und die Re-gierung könne sie also beseitigen".
Das war doch selbst der Majorität des Bundestags zu plump,und die Klage der Lippeschen Stände am Buude fand einengünstigen Boden. Die Reklamationskommission des Bundes schienin ihrer Mehrheit geneigt, dem Bunde zu empfehlen, ein Jnhibi-torium gegen die fürstliche Regierung zu erlassen, indessen gelanges der Beredsamkeit des preußischen Gesandten, dies zu verhindern.Zugleich benutzte er die Gelegenheit, dem bedrohten Minister Fischerdie Überzeugung beizubringen, daß Österreich ein doppeltes Spielmit ihm getrieben habe.
Besonders roh trat die Reaktion in Kurhessen auf. KurfürstFriedrich Wilhelm I., seit 1831 Mitregent seines Vaters und that-sächlich Regent des Landes, seit dem Tode seines Vaters Wilhelms II.am 20. November 1847 bis zu der Katastrophe von 1866 Kurfürst,der über das Volk schon so unsäglich viel Elend gebracht hatte,