— 53 —
die an der Spitze stehen, denen qualitativ oder quantitativam meisten Rechte anvertraut sind, die Herrscher, zeigen, wiebeschaffen für das Volk das Ideal des Mannes ist oder werdiesem doch am nächsten kommt. Daher sagt Carlylc: „sodas Volk wie der König " (liks tue psoxts Uks ins kinA).Nach Carlyle wird die Auswahl der Herrscher richtig voll-zogen, solange hinter dem Rechte, d. h. der Möglichkeit, denWillen zu bethätigen, auch wirklich die Fähigkeit steht, dasangewiesene Gebiet thatsächlich zu beherrschen. Dem Mäch-tigen ist ein größerer Besitz gegeben als dem Schwachen, dereinen solchen zn verwalten gar nicht imstande wäre. Hierausfolgt die Carlylesche Begründung des Eigentums, welcheuahe verwandt mit der Goetheschen Anschauung ist, daß einjeder das Ererbte zu erwerben habe und sein Besitz „nur soweit gehe, als er ihm vorzustehen imstande" sei.
Für Carlyle ist Rechtssetzung gleich Machtabwägung.Der Feststelluug der Machtverhaltnissc Pflegen Kämpfe vor-her zu gehen. Das Recht ist das Resultat des Kampfes.Wenn die Macht anfhört, hinter dem Rechte zu stehen, sowird das letztere unhaltbar. Wenn eine privilegierte Klasseihre thatsächliche Macht verliert, so ist die Verminderungoder der gänzliche Verfall der sie begünstigenden Rechte einefrühere oder spätere Folge. Umgekehrt, wenn die Machteiner Klasse wächst, — wie einst die des Bürgcrstandcsgegenüber dem Adel, heute die des Arbeitcrstandes gegen-über den besitzenden Klassen — so wird damit eine entspre-chende Veränderung des Rechtes notwendig und die Frage istnur die, ob sie sich in friedlichem oder gewaltsamem Kampfevollzieht. Zeitweise kann zwischen Recht uud Macht aller-dings ein weitgehendes Mißverhältnis bestehen. Alsdannsind Männer oder Klassen an der Spitze, die zum Herrschennicht mehr die Fähigkeit besitzen. Dagegen suchen sie nochden Schein der Herrschaft aufrecht zu erhalten, um die Vor-teile der ihnen gewährten Stellung fortzugeuießen. DasVolk wird solchen Führern „liüsss? kairs"! zurufen. Ver-schont uns mit eurer Herrschaft! Endlich aber wird auchder Schein der Herrschaft von ihnen genommen und oft