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Die Anfänge des modernen Kapitalismus : Festrede gehalten in der öffentlichen Sitzung der K. Akademie der Wissenschaften am 15. März 1913
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Vom Stammesgenossen Zins zu nehmen, ist ursprünglich bei allenVölkern verboten, so dem Juden vom Juden, nicht aber vom Fremden. 1 )So dem römischen Patrizier vom Patrizier, nicht aber vom Plebejer, 2 )und bald übertrifft der Gewinn aus der Nutzbarmachung des Sach-vermögens durch Vertragsabschluß über geldwerte Leistungen in Formvon Darlehen und Gegenleistungen in Form von Zinsen und anderenVorteilen bei weitem den Handelsgewinnst.

Und dann erobert der Kapitalismus den Krieg. Er ist die ältesteauf den Erwerb gerichtete Tätigkeit der Freien bei allen Völkern;der friedliche Verkehr mit dem Fremden im Handel ist nur seinjüngerer Bruder; aber bald hat der jüngere Bruder den älteren seinenZwecken dienstbar zu machen verstanden; er nahm den Krieger inSold, und die Söldnerheere der Handelsstaaten am östlichen Mittel-meer und Karthagos dienten seinen Zwecken. Aber auch in Rom ist bekanntlich an Stelle des Volkheeres die kapitalistische Kriegs-organisation getreten. Vom zweiten punischen Krieg an treffen wir

seine engere Familie, und schaffte somit die Grundlage für deren Reichtum unddamit deren Rang. So entstand ein Adel, ausgezeichnet durch Viehbesitz, die Kuh-herrn. Die entfernter verwandten Stammesgenossen empfingen Vieh, sei es vomStammeshaupt, sei es von den »Kuhherrn« zur Leihe. So entstand eine Klassepersönlich freier Stammesgenossen, die sich gegenüber dem Stammeshaupte und denihm nahestehenden Familien in einem Klientelverhältnis befand, das, abgesehen vonallen Banden wirklichen oder angenommener Blutsverwandtschaft, auf einer wirt-schaftlichen Abhängigkeit beruhte. Der Viehbesitz wurde dann maßgebend für denAnteil eines jeden am Land. Indem das Stammeshaupt das Vieh verteilte, beein-flußte es somit auch den jedem zukommenden Anteil am Land secundum di-gnationem. Wahrscheinlich beruhten die Verschuldungsverhältnisse, die Cäsar inHelvetien und ganz Gallien bei den dortigen Kelten vorfand, in ähnlicher Weiseauf der Viehleihe. Auch hier noch kein Sondereigentum am Grund und Boden,sondern nur erst prekärer Besitz des Volklands seitens der Grundbesitzer. Erst in-folge der Steuerreform des Augustus wurde aus diesem prekären Besitz ein Sonder-eigentum der Inhaber (vgl. DArbois de Jubainville, Recherches sur loriginede la propri£t6 fonciere p. XXIV, 6 ff., 61, 67, 99121). Daraus ergibt sich: beiden Kelten zeigt sich uns in der Viehleihe das Kapital schon vor dem Sonder-eigentum am Land.

') Deuteronomium c. 23 v. 19, 20.

2 ) Appian, Bürgerkriege I, 54, Salvioli, Le capitalisme dans le mondeantique. Paris 1906, p. 26 ff.

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