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Die Anfänge des modernen Kapitalismus : Festrede gehalten in der öffentlichen Sitzung der K. Akademie der Wissenschaften am 15. März 1913
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Nachteil geltend, daß der Vasall im Land, womit er belehnt war,seinen Lohn voraus hatte und die Erfüllung der ihm obliegendenPflichten von seinem guten Willen abhing.

So konnten die deutschen Könige keinen Feldzug ohne Zustim-mung der deutschen Fürsten unternehmen, und obwohl es als selbst-verständliche Folge des vom Vasallen geleisteten Treueids hätte geltensollen, daß sie zur beschlossenen Heerfahrt erschienen, ließen diedeutschen Könige die Fürsten , und diese ihre Vasallen nochmalsschwören, nicht von der gebotenen Heerfahrt zurückzubleiben, d. h.ihren Treueid nicht zu brechen. 1 ) Dem entsprach es, daß der König,gleichviel was die politischen Verhältnisse erheischten, eine gegen einenbestimmten Feind beschlossene Heerfahrt nicht eigenmächtig ändernkonnte. 2 ) Endlich war, wer einen triftigen Grund Vorbringen konnte,um, wenn aufgeboten, zu Hause zu bleiben, entschuldigt. 3 )

Daher denn die Schwierigkeit, einen Angriffskrieg zu führen. 4 )Die Belege dafür sind unzählig. So kann es 1073 Kaiser Heinrich IV. nicht durchsetzen, die gegen die Polen versammelte Heerfahrt gegendie Sachsen zu führen. Ähnliches wiederholt sich unter Heinrich \.und Friedrich Barbarossa . 5 ) Vor allem aber, was konnte man, zumal

ist, gegen uns höfliche Worte zu gebrauchen, was wenig kostet. Das andere ist,denen .entgegenzukommen, die es nötig haben, und die dafür dankbar sein werden(d. h. sie für die gewünschten Dienste zu bezahlen). Aber möge unser gnädigerHerr es wissen, es ist nicht durch Zwang, daß man sich der Herren und Diensteder Edelleute und Tapferen versichert. So etwas hat man nie erlebt und wird esnie erleben.« Die Streitfrage wurde nicht entschieden. (Vgl. darüber L. de MasLatrie, Histoire de lIsle de Chypre sous les Lusignans, I, 437 ff.)

') Siehe Weiland, Die Reichsheerfahrt von Heinrich V. bis Heinrich VI. nachihrer staatsrechtlichen Seite, in Forschungen zur Deutschen Geschichte VII, S. 117 1 27;indes verweise ich auf Weiland nur für die von ihm angegebenen Belegstellen, ohneseiner Deutung, die ich für verfehlt halte, beizutreten.

2 ) Siehe Weiland S. 166, 167, auch S. 115, 116.

3 ) Vgl. Homeyer ä. a. O. S. 381; Weiland a. a. O. S. 14 2 ff-

+) Vgl. auch Köhler, Die Entwicklung des Kriegswesens und der Kriegs-führung in der Ritterzeit von Mitte des 11. Jahrhunderts bis zu den Hussiten-kriegen. III, 3. Breslau 1889, S. 1 ff.

5 ) Vgl. Weiland, a. a. O. S. 166 ff. Auf dem ersten Römerzug Friedrichs I.weigern sich nach geschehener Krönung die Großen in seinem Heere, ihm nachApulien zu folgen; die Armee geht heim. Otto von Freising II, 1.