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Die Anfänge des modernen Kapitalismus : Festrede gehalten in der öffentlichen Sitzung der K. Akademie der Wissenschaften am 15. März 1913
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bei der Mangelhaftigkeit der Verkehrsmittel, mit einem Heere anfangen,dessen Mannschaft nur sechs Wochen zu dienen verpflichtet war?Manche Vasallen waren aber auch während der sechs Wochen nichtverpflichtet, außer Landes zu dienen; 1 ) um sie dazu zu vermögen,mußte man sie besonders bezahlen. Keiner aber diente in einemAngriffskrieg länger als vierzig Tage und Nächte ohne Extrabezahlung. 2 )Ja wir finden, daß die Fürsten ihr Zustimmungsrecht zum Feldzugedazu benutzen, um den König schon zu vorheriger Bestimmung desSolds, der den Truppen zuteil werden soll, zu nötigen. 3 ) Umgekehrtgibt es nicht wenige Fälle, in denen die Truppen, nachdem sie ihrerDienstpflicht genügt, Sold oder Erlaubnis zur Heimkehr verlangten,und wenn sie keines von beiden erhielten nach Hause entwichen. 4 )»Daher auch«, wie Heusler 5 ) treffend sagt, »die vielen Mißerfolge in

') »Der Mann dient regelmäßig nur in deutschem Lande des römischen Reichs;der östlich der Saale (oder Osterlande) Belehnte nur gegen Wendenland, Polen undBöhmen«, Homeyer, a. a. O. S. 379. Daher auch Ekkehard 1124: Teutonici non facile gentes impugnant exteras. Aber es war nicht anders in anderen Ländern.Als Eduard I. sich 1297 nach Flandern begeben will,und einige seiner Barone auf-fordert, eine Expedition nach der Gascogne zu unternehmen, weigern sich diese,Dienst außer Landes außer im Gefolge des Königs zu leisten. Das führte zurConfirmatio Cartarum von 1297. Siehe Stubbs, Select Charters 4. ed. Oxford1881, p. 487 ff.

2 ) Unter Heinrich IV. sehen wir die Truppen 1075 nach dem Sommerfeldzuggegen die Sachsen vom König stürmisch die Belohnung für den überstandenenKriegsdienst fordern. Der Herzog von Böhmen erhält um dieselbe Zeit die Ost-mark vom König: in praemium exactae militiae (Lambert, Hersfeld 1075 S. 230,Zeile 14). Friedrich I. gibt 1158 dem König von Böhmen den zehnten Teil derMailänder Kontribution (Vincentius Pragensis S. 675). Als er 1160 das Heerentläßt, gibt er jedem den von ihm versprochenen Beuteanteil in Gold, Silber, kost-baren Gewändern und Lehen (Ragewin II, 75). Ich entnehme alle diese Belegeder zitierten Abhandlung Weilands, S. 161, ohne mich dessen Auffassung an-zuschließen.

3 ) So wurde 1166 schon vor dem Feldzug der Sold, sowohl seine Höhe alsauch der Termin, an dem er zu zahlen war, durch Urteilspruch der Fürsten be-stimmt (Chron. M. Seren. 1165). Siehe Weiland, a. a. O. S. 160, 163.

4 ) Gerlach von Mülhausen 1175; Weiland S. 160; die noch zu zitierendenStellen in den Denkwürdigkeiten der Anna Komnena über Boemund und in denMemoiren des Sire de Joinville.

5 ) A. Heusler, Deutsche Verfassungsgeschichte. Leipzig 1905, S. 141, 142.