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mitunter den Charakter von Aktienunternehmungen an. Demjenigen,der sich beteiligt, wird Anteil an der zu erwartenden Beute, je nachseiner Beteiligung, versprochen. Wer sich nur als Krieger beteiligt,erhält weniger als wer eine Kapitaleinlage macht. 1 ) Demselben Prinzip
*) Am anschaulichsten ist die Schilderung, welche L. de Mas-Latrie, Hi-stoire de l’isle de Chypre sous le r&gne des princes de la maison de Lusignan II,366, 367, Paris 1852 davon gibt: »Die kriegerischen Expeditionen der GenuesischenRepublik«, schreibt er, »fanden statt durch das Zusammenwirken von zwei sehrverschiedenartigen Kräften: Der Personen, welche persönlich an den kriegerischenUnternehmungen, sei es als Anführer, sei es als einfach Angeworbene teilnahmen,und der Personen oder Gesellschaften, welche zu den Kriegsrüstungen durch Kapital-einlagen beisteuerten. Eine Verpflichtung zum Kriegsdienst kannte die Republik nicht; sobald sie Krieg führen wollte, sandte sie Boten entlang der Riviera di Levanteund di Ponente, welche die Expedition verkündeten; dann versammelten sich dieLeute, welche bei dieser Gelegenheit Kriegsdienste zu nehmen bereit waren nachQuartieren, Seehäfen und Flußufern und begaben sich am festgesetzten Tag nachGenua. Jeder Freiwillige erhielt Sold und außerdem ein Anrecht auf einen Teilder Beute, die als Regel in Waren, Waffen und Sklaven bestand. Nur die erbeuteteArtillerie behielt sich in späteren Zeiten die Republik für sich selbst vor. Einegroße Prämie, die von der gemeinsamen Beute vorweg abgezogen werden sollte,wurde außerdem der Galeere versprochen, welche als erste ein Schiff der feindlichenFlotte enterte, oder welche als erste ihre Fahne auf den Mauern einer belagertenStadt aufpflanzte. War der Feldzug vorbei, so wurde die Mehrzahl der geworbenenMannschaften entlassen und ging wieder nach Haus. Gleichzeitig während dieTruppe sich organisierte, traten Kommanditgesellschaften ins Leben, die oft in einerGeneralgesellschaft ihren Mittelpunkt fanden, um der Republik das Geld, die Lebens-mittel und die Galeeren zu liefern, die sie zur Kriegsführung brauchte. Das nannteman Mahonen, oder eine Mahone. Im Laufe des 12. Jahrhunderts wurden bereitsdie erheblichsten Flotten der genuesischen Republik auf diese Weise beschafft. AusCaffaro (Annales Genuenses apud Muratori, Scriptores rerum italicarum, tom. VI,col. 247 sequ.) geht hervor, daß das System der Mahonen, wenn auch der Namenoch nicht gebraucht wird, schon im Jahre 1100 bei der Bildung der ersten Flotte,mit der sich die Genuesen an den Kreuzzügen beteiligten, und auf welcher Caffarosich selbst befand, zur Anwendung kam. Es besteht eine große Ähnlichkeit zwischender Organisation der genuesischen Mahonen und der Ausrüstung von Kaperschiffenauf Aktien, welche das Völkerrecht heute noch (Mas-Latrie schrieb 1852) in Kriegs-zeiten duldet. Die Mahona bildete sich durch Zusammentreten von Reedern, Kapi-talisten, Kaufleuten, kleinen Eigentümern, Arbeitern und religiösen oder Laien-Kor-porationen, welche ihr Vermögen gemeinsam der Republik liehen, um bei der inAussicht genommenen Expedition ihr Glück zu wagen. Es wurde über jede vondem Einzelnen gemachte Einlage genau Buch geführt, und, wenn der Krieg glück-lich ausgegangen war, erhielt der Gesellschafter, den man den Mahonen nannte,nach Maßgabe derselben einen Anteil am Gewinn, sei es in Geld, sei es in Waren,