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Die Anfänge des modernen Kapitalismus : Festrede gehalten in der öffentlichen Sitzung der K. Akademie der Wissenschaften am 15. März 1913
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Templer und dann an Guy von Lusignan oder der Markgraf vonMontferrat Candia an die Venezianer verkauft; es werden auch ganzeGrundherrschaften gekauft und verkauft mit allen dazu gehörigenRechten, und ein dem Ertrag derselben entsprechender Preis wirddafür gezahlt. Und ebenso alle die einzelnen nutzbaren Rechte derFeudalzeit: Marktrecht, Münzrecht, Bannrecht, Gerichtsbarkeit usw.;ja selbst der Jude, den man ausbeutet, ist nicht nur als Geldverleiher,Kaufmann und Inhaber von Manufakturen Kapitalist, sondern als Aus-beutungsobjekt, das Geld einbringt, Kapital, das verkauft und ver-pfändet wird. 1 ) Mit dem Anwachsen von Geldreichtum und Geld-wirtschaft wird auch die Truppenbeschaffung, wie wir sie bei demgeldreichen Heinrich I. von England schon 1103 begegnet haben,häufig: es tritt an die Stelle der Belehnung mit Land zur Gewinnungvon Kriegs- und anderen Verwaltungsdiensten die Belehnung mit Geld-renten unter Verpfändung gewisser Staatseinkünfte. 2 ) Hat man schonfrüher das Fußvolk und die Ritter, soweit man ihrer Dienste überdie Lehenspflicht hinaus bedurfte, bezahlt, so fördert dies den Über-gang von der alten feudalen Verwaltung zur modernen Verwaltungdurch in Geld bezahlte, technisch geschulte Beamte. Der moderneStaat wird dadurch erst möglich.

Umgekehrt aber auch eine Rückbildung vom Kapitalismus zumFeudalsystem, wo angesichts des mangelhaften Verkehrswesens ent-fernte Besitztümer nur nutzbar gemacht werden können, indem manJemand mit der Herrschaft gegen Verpflichtungen, die man ihm auf-

') Vgl. z. B. Albert M. Hyamson, A history of the Jews in England. Lon-don 1908, p. 78, 86, 87. R. Straus, Die Juden im Königreich Sizilien unterNormannen und Staufern. Heidelberg 1910, S. 58, 95 ff.

2 ) Über die Belehnung in Renten handeln die Kapitel 173, 174 und 235 derAssisen von Jerusalem (vgl. Assises t. I 270, 373 und dazu die Anmerkung Beugnotsp. 272 Note 6 zu den Paragraphen, die von den fiefs en besants handeln), fernerMas Latrie, Histoire de lile de Chypre III, 179 Note 4, 193 ff., 201, 246, 247Note; ferner Rymer , Foedera I, 1 p. 110, I, 2, pp. 815, 820, II, 970. E. Boutaric,Institutions militaires de la France avant les armöes permanentes. Paris 1863,pp. 250, 251. Köhler, Die Entwicklung des Kriegswesens und der Kriegs-führung etc. Breslau 1889, III, 2, S. 157 ff.